Kaiserin und Reich – ein klingendes Begriffspaar, zugleich aber eine Terra incognita: Über die Kaiserinnen des Heiligen Römischen Reiches in der Zeit nach 1500 ist bislang so gut wie nichts bekannt.
Im mehrbändigen Katalog der 2006 in Magdeburg und Berlin gezeigten großen Jubiläumsausstellung anlässlich des Endes des Reiches zum Beispiel treten Frauen optisch nur im Zusammenhang mit den „glücklichen“ Hochzeiten der Habsburger um 1500 sowie als Allegorien und Heilige in Erscheinung. In Hinblick auf das mittelalterliche Reich dagegen finden sich in den Bänden nicht nur eine erhebliche Anzahl von Kaiserinnen mit verschiedenen Erwähnungen in Text und Bild, sondern auch andere weibliche Mitglieder herrschender Dynastien1.
Diese Beobachtung ist symptomatisch: Kaiserinnen spielen bislang in der Forschung zum wie in der Erinnerung an das Heilige Römische Reich keine erhebliche Rolle – wenn überhaupt, dann werden Namen des hohen Mittelalters genannt wie Theophanu, Agnes oder Kunigunde. Aber wer, außerhalb engster Forscherkreise, kennt schon Maria de Austria oder Eleonora Gonzaga?
Etwas anders ist der Befund sicher für Maria Theresia, und das gilt gerade für Österreich. Kein historischer Überblick kommt hier ohne sie aus, und auch in touristischer Hinsicht ist sie zumindest in Wien nahezu allgegenwärtig; überboten nur noch von einer anderen Frau: Kaiserin Elisabeth. So wie aber „Sissi“ eben als Kaiserin von Österreich präsent ist, so ist es auch bei Maria Theresia in erster Linie ihre Rolle als „Landesmutter“ innerhalb der Habsburgermonarchie2, die erinnert wird, nicht ihre Position innerhalb des Heiligen Römischen Reiches. Darüber täuscht ihre Titulatur als „Kaiserin“ oft hinweg; nicht selten erscheint sie sogar mit dem Titel einer Kaiserin von Österreich, die sie nie gewesen ist.
Mein Forschungsprojekt, das ich mit diesem Blog begleiten möchte, soll nun zumindest einige dieser Defizite beseitigen. Es startete am 1. Dezember 2015 und hat eine Laufzeit von drei Jahren; gefördert wird es vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Österreich (Austrian Science Fund) und angesiedelt war es zunächst am Institut für österreichische Geschichtsforschung der Universität Wien. Durch meinen Wechsel zum Institut für die Erforschung der Habsburgermonarchie und des Balkanraumes (bis Ende 2019: Institut für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ist das Projekt seit Juni 2017 dort beheimatet.
Inhaltlich steht die Frage nach der zeremoniellen und herrschaftlichen Position der Kaiserin im neuzeitlichen Reich im Mittelpunkt. Dazu werden zum einen die Krönungen der Kaiserinnen untersucht – sechs der 15 Königinnen und Kaiserinnen, die zwischen 1500 und 1745, dem Jahr der Kaiserwahl von Maria Theresias Gemahl Franz Stefan von Lothringen, in Erscheinung traten, wurden in einer großen öffentlichen Zeremonie gekrönt. Neben der Vorbereitung und dem zeremoniellen Ablauf dieser Ereignisse soll zum anderen deren mediales Echo untersucht werden: Berichterstattung in der zeitgenössischen Presse, gedruckte Berichte und bildliche Darstellungen wie Münzen und Medaillen, Kupferstiche und Gemälde.
Diese Ereignisse in ihrem Ablauf und ihrer zeitgenössischen Reflexion, auch in der Diskussion der Juristen und Zeremonialwissenschaftler des 17. und 18. Jahrhunderts, werden im Zentrum des Projektes stehen. Zugleich soll das Vorhaben aber zum dritten einen Beitrag liefern zur allgemeineren Frage, unter welchen Umständen Fürstinnen der Frühen Neuzeit an der Herrschaftsausübung beteiligt waren.
Für alle Mitglieder frühneuzeitlicher Herrscherhäuser, Männer wie Frauen, war die Familie bzw. die Dynastie Quelle legitimen herrschaftlichen Handelns. Mitglied europäischer Dynastien waren Fürstinnen dabei eigentlich in doppelter Hinsicht, indem sie in eine Dynastie geboren wurden, mit ihrer Eheschließung in eine andere wechselten und doch idealerweise dauerhaft als Vermittlerinnen und Bindeglieder zwischen beiden fungierten3
Basis von Herrschaftsbefugnissen einer Fürstin war diese dynastische Zugehörigkeit, die in erster Linie aus ihrer Position als Ehefrau eines regierenden Fürsten resultierte. Als Amts- und Arbeitspaar hatten beide Aufgaben in der Realisierung dynastischer Herrschaft – ein Umstand, der lange so nicht wahrgenommen worden ist. Legitime, durch die Zugehörigkeit zum Herrschaftsstand und die Position als Ehefrau abgesicherte Herrschaftsrechte konnte eine Fürstin in verschiedener Hinsicht wahrnehmen: Ihr oblag Mitverantwortung für die Erziehung der Kinder – was zugleich eine Aufgabe von politischer Relevanz war, waren doch Söhne und Töchter ihrerseits wieder zur Ausübung von Herrschaft bestimmt. Sie hatte mehr oder weniger weitreichenden Einfluss auf die Gestaltung des höfischen Alltags, was sowohl Repräsentationspflichten im Rahmen von Zeremoniell und Fest wie die Ausgestaltung von Schlössern wie Weisungsbefugnisse gegenüber Amtsträgern, Amtsträgerinnen und Dienstpersonal implizierte. Sie hatte jedoch auch Verpflichtungen gegenüber den Untertanen im weiten Sinne des Wortes; für deren Wohlergehen sollte sie als mildtätige Fürstin ebenso sorgen wie als Fürbitterin und als fromme Patronin von Kirche und Geistlichkeit.
Landesverwaltung, Rechtsprechung und äußere Politik oblagen innerhalb dieses Arbeitspaares in erster Linie dem Fürsten, freilich nicht ohne Beteiligung der Fürstin: Neben der Aufrechterhaltung guter „Korrespondenz“, d.h. nachbarschaftlicher Beziehungen mit anderen fürstlichen Dynastien, der Informationsbeschaffung und dem Verfolgen von Heiratsprojekten als standesgemäßen Aktivitäten einer Frau hatte die Fürstin auch stellvertretend Herrschaft auszuüben im Falle von Abwesenheit, Krankheit oder Regierungsunfähigkeit des Fürsten.
Ziel des Projektes ist es also auch, Quellen zu sammeln, die einen Blick auf die Rolle der Kaiserin als erster Frau des Reiches in Hinsicht auf Herrschaftsausübung erlauben. Dies wird vermutlich die größte Herausforderung werden, sind doch die schriftlichen Nachlässe aller Kaiserinnen verstreut und insgesamt nur bruchstückhaft überliefert. Interessante Fundstücke, die trotzdem einen Einblick erlauben, sollen hier regelmäßig vorgestellt werden.
- Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters. hg. von Matthias Puhle – Claus-Peter Hasse; Dresden 2006; Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806: Altes Reich und neue Staaten 1495 bis 1806. Katalog, hg. von Heinz Schilling, Dresden 2006 [↩]
- Werner Telesko, Maria Theresia. Ein europäischer Mythos, Wien-Köln-Weimar 2012 [↩]
- Katrin Keller, Frauen und dynastische Herrschaft. Eine Einführung, in: Bettina Braun, Katrin Keller, Matthias Schnettger (Hg), Nur die Frau des Kaisers? Kaiserinnen in der Frühen Neuzeit (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsschreibung 64), Wien-Köln-Weimar 2016, 13-26 [↩]