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Was tat Kaiserin Anna wirklich?

In einem der ersten Beiträge dieses Blogs1 habe ich, ausgehend vom Protokoll aus der Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, die Verhandlung im Kurkolleg über die Krönung der Kaiserin 1612 geschildert. Dieser kam ja ein besonderer Stellenwert insofern zu, als im Juni 1612 in Frankfurt am Main das erste Mal nach mehr als 150 Jahren wieder eine Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches gekrönt wurde. Warum gerade Anna von Tirol diese Kaiserin war, ist bislang unklar.

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  1. Siehe dort auch das im Folgenden besprochene Protokoll im vollständigen Wortlaut. []

Einzigartig: Die Krönung der Königin 1637

Mit der Krönung von Kaiserin Anna im Jahr 1612 hatte sich im 17. Jahrhundert eine neue Krönungstradition etabliert, folgten ihr doch mit den Krönungen von 1630, 1637 und 1653 in relativ rascher Folge weitere. In einem der ersten Beiträge in diesem Blog habe ich dokumentiert, dass es 1612 im Kurfürstenrat zwar gewisse Bedenken gab, eine Einzelkrönung der Kaiserin durchzuführen. Nur noch ein weiteres Mal wurden in der Folge allerdings im Kurfürstenrat Vorbehalte dagegen formuliert, und zwar im Vorfeld der Krönung von Königin Maria Anna, der Gemahlin Ferdinands III., Anfang des Jahres 1637.

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Es lebe die Kaiserin – Frankfurt am Main, Juni 1612

Am 22. Juni 1612 konfrontierte der gerade gewählte Kaiser Matthias die in Frankfurt versammelten Kurfürsten des Reiches mit einem Ansinnen, das diese zunächst offenbar etwas verwunderte: Er wünschte, dass auch seine Frau Anna von Tirol gekrönt werden solle. Das überlieferte Protokoll der Stellungnahmen der Kurfürsten im Kurkolleg dazu (siehe Quelle unten) lässt erkennen, dass hier etwas Ungewöhnliches geschehen sollte.

Zwar hatte es, und dessen waren sich die Kurfürsten sichtlich bewusst, im Mittelalter zahlreiche Krönungen von Königinnen bzw. Kaiserinnen im Alten Reich gegeben: Zwischen 962 und 1452 wurden 15 Kaiserinnen gekrönt. Aber seit der Krönung Barbaras von Cilli, der Gemahlin Kaiser Sigismunds, im Jahr 1414 in Aachen war im Reich keine Kaiserinnenkrönung mehr erfolgt1. Allerdings, auch dies machen die Statements der Fürsten bzw. fürstlichen Gesandten deutlich, war der Akt der Krönung nicht in der Goldenen Bulle als „Reichsgrundgesetz“ erwähnt. Diese schloss den Akt aber auch nicht aus.

Porträt von Kaiserin Anna mit Krönungsinsignien

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  1. Siehe Claudia Zey, Imperatrix, si venerit Romam. Zu den Krönungen von Kaiserinnen im Mittelalter, in: Deutsches Archiv für die Erforschung des Mittelalters 60 (2004), 3-51; Amalie Fößel, Die Königin im mittelalterlichen Reich, Darmstadt 2000, 17-31 []