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Was tat Kaiserin Anna wirklich?

In einem der ersten Beiträge dieses Blogs1 habe ich, ausgehend vom Protokoll aus der Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, die Verhandlung im Kurkolleg über die Krönung der Kaiserin 1612 geschildert. Dieser kam ja ein besonderer Stellenwert insofern zu, als im Juni 1612 in Frankfurt am Main das erste Mal nach mehr als 150 Jahren wieder eine Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches gekrönt wurde. Warum gerade Anna von Tirol diese Kaiserin war, ist bislang unklar.

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  1. Siehe dort auch das im Folgenden besprochene Protokoll im vollständigen Wortlaut. []

Von der Regierung einer Kaiserin: Melchior Goldast und seine „Reichs-Satzungen“

Melchior Goldast von Haiminsfeld (1578-1635) stammte aus einer nicht unbegüterten Schweizer Familie und hatte nach dem Schulbesuch in Memmingen in Ingolstadt und Altorf die Rechte studiert. Zunächst lebte er als Privatgelehrter in Genf und Sankt Gallen, wo er insbesondere in Bibliothek und Archiv des Klosters intensiv arbeitete. Nachdem es dort um Streitigkeiten um seinen Umgang mit den Manuskripten gekommen war, hielt er sich seit 1606, zunächst als Erzieher eines Sohnes der adligen Familie Hohensax, meist in Frankfurt am Main auf.

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Es lebe die Kaiserin – Frankfurt am Main, Juni 1612

Am 22. Juni 1612 konfrontierte der gerade gewählte Kaiser Matthias die in Frankfurt versammelten Kurfürsten des Reiches mit einem Ansinnen, das diese zunächst offenbar etwas verwunderte: Er wünschte, dass auch seine Frau Anna von Tirol gekrönt werden solle. Das überlieferte Protokoll der Stellungnahmen der Kurfürsten im Kurkolleg dazu (siehe Quelle unten) lässt erkennen, dass hier etwas Ungewöhnliches geschehen sollte.

Zwar hatte es, und dessen waren sich die Kurfürsten sichtlich bewusst, im Mittelalter zahlreiche Krönungen von Königinnen bzw. Kaiserinnen im Alten Reich gegeben: Zwischen 962 und 1452 wurden 15 Kaiserinnen gekrönt. Aber seit der Krönung Barbaras von Cilli, der Gemahlin Kaiser Sigismunds, im Jahr 1414 in Aachen war im Reich keine Kaiserinnenkrönung mehr erfolgt1. Allerdings, auch dies machen die Statements der Fürsten bzw. fürstlichen Gesandten deutlich, war der Akt der Krönung nicht in der Goldenen Bulle als „Reichsgrundgesetz“ erwähnt. Diese schloss den Akt aber auch nicht aus.

Porträt von Kaiserin Anna mit Krönungsinsignien

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  1. Siehe Claudia Zey, Imperatrix, si venerit Romam. Zu den Krönungen von Kaiserinnen im Mittelalter, in: Deutsches Archiv für die Erforschung des Mittelalters 60 (2004), 3-51; Amalie Fößel, Die Königin im mittelalterlichen Reich, Darmstadt 2000, 17-31 []