Johann Peter Ludewig war zu seinen Lebzeiten ein wichtiger Mann: Nach anfänglichem Theologiestudium als Historiker und Jurist tätig, erwarb er sich schnell dank Arbeitsamkeit und potenter Förderung einen Ruf. Seit 1695 war er an der neuen Universität Halle tätig und übernahm dort 1705 einen juristischen Lehrstuhl. Seit 1704 war Ludewig bereits Hofhistoriograph König Friedrichs I. von Preußen, der ihm auch später noch mehrere ehrenvolle Ämter übertrug und damit die enge Verbindung des Professors zum Berliner Hof dokumentierte. Dass Ludewig 1719 in den Adelsstand erhoben wurde, war dabei wohl ebenso sehr seiner Gelehrsamkeit wie seiner konsequenten Gutachtertätigkeit im Sinne Brandenburg-Preußens geschuldet.
„suis augustalibus amicta“: Ein Hallenser Professor zur Krönung der Kaiserin weiterlesen