Im letzten Blog habe ich die Biographie über Kaiserin Eleonore Magdalena von der Pfalz und deren Autor vorgestellt, der „seine“ Kaiserin als Glaubensheldin und tugendhaftes Beispiel beschrieb. Die fromme Kaiserin war jedoch ein Bild, das wohl für alle Habsburgerinnen in Anwendung gebracht werden kann, wobei ihr Engagement für die Sicherung und Verbreitung des – natürlich katholisch geprägten – Glaubens nicht nur aus ihrer eigenen, zweifellos tiefempfundenen Frömmigkeit resultierte. Kaiserinnen und Erzherzoginnen waren zugleich wichtige Repräsentantinnen der „Pietas Austriaca“.
Mit der so benannten, besonders ausgeprägten Form katholischer Frömmigkeit unterstrich das Haus Habsburg seit dem 17. Jahrhundert seine besondere Nähe zu Gott, seine Auserwähltheit und zugleich führte man auf diese Frömmigkeit politische wie militärische Erfolge des Hauses zurück. Die Frauen des Hauses waren durch Gebet und Wallfahrt, durch Unterstützung der Geistlichkeit ebenso wie durch Besuche in Klöstern, durch das Sammeln von Reliquien, durch fromme Stiftungen, die Mitgliedschaft in Bruderschaften und auf vielerlei weitere Weise in diese Form der Herrschaftsrepräsentation einbezogen.
Im Alten Reich selbst nahm die Kaiserin ihre Funktion in der konfessionellen Repräsentation gewöhnlich dadurch wahr, dass sie an der Seite des Kaisers an Gottesdiensten und religiösen Übungen teilnahm. Das habe ich in einem früheren Blog für das Osterfest 1653 im Vorfeld des Reichstages zu Regensburg geschildert. Auch im Gesandtschaftstagebuch Williams Crownes aus dem Jahr 1636 hatte das eine Rolle gespielt. Im Reich selbst musste man freilich angesichts der konfessionellen Spaltung Zurückhaltung üben; eine Rücksicht, die innerhalb der habsburgischen Erblande nicht nötig war. Hier wurde ja gerade von Ferdinand II. seit den 1620er Jahren auch in den böhmischen Ländern, in Ober- und Niederösterreich der Protestantismus vehement bekämpft, nachdem er dies in seinen innerösterreichischen Erbländern schon Ende des 16. Jahrhunderts begonnen hatte.
In den Erblanden konnte auch die Parteinahme der Kaiserin für den rechten, den katholischen Glauben direktere Formen annehmen. Als Streiterin für den rechten Glauben zeigte sich dabei beispielsweise Kaiserin Eleonora Gonzaga. Noch Jahrzehnte nach ihrem Tod thematisierte Ivo Hueber, ein steirischer Franziskanermönch, ihre besonderen Verdienste in einer Zusammenstellung von lobenswürdigen Taten fürstlicher und adliger Damen seit den Tagen des Alten Testaments, die 1717 gedruckt wurde. Darunter hob er als vorbildlich unter anderem hervor, dass sie sich erfolgreich um die Konversion protestantischer Pflegekinder und Hoffräulein bemüht habe. Sein Wissen resultierte ganz offensichtlich aus einer kurzen Biographie der Kaiserin, die der Wiener Jesuit Hermann van der Horst 1656, im Jahr nach dem Tod der Kaiserin, publiziert hatte.
Dort hielt er unter anderem fest:
„Adeliche Fräwlein Uncatholischer Eltern / hat Sie der Vrsachen vilmal nach Ihrn Hoff genommen / das sie allgemach in beywohnung deß Andern Frawenzimmers die Catholische Sitten vnd Lehr kundten annemmen / welche dann wann sie den Irrthumben abgesagt vnd bekehrt worden / der gantzen Hoffstatt / vornemblich aber Eleonorae höchste Frewdt verursachet. … | Wenig Wochen vor Ihren Endt wurde eine die noch der Catholischen Religion nicht zugethan / gleicher meynung vnd Hoffnung in Ihr Frawenzimmer auffgenommen / von diser fragte Sie drey Stunden vor Ihren letzten Athem / die Vmbstehende / wie es mit Ihr stehe / vnd wurde berichtet / daß Sie allbereit den Irrthumm abgesagt / vnd selbigen Tags mit dem H[eiligen] Sacramenten der Buß vnd deß Altars versehen worden / vnd der rechten Kirchen versöhnet sey: Da erhuebe sich in den Hertzen der frommen sterbenden Kayserin ein grosse Frewdt / das Sie gantz frolockendt auffgeschrien: GOTT sey gebendeyet; GOTT sey gebendeyet. Vnd wendet nachmals Ihre | Augen auff die Umbstehende sprechendt: GOTT sey Gelobt, mein Lutheranerin ist Catholisch worden.“
Nicht nur, dass der Verfasser in Graz und Wien direkten Kontakt zur Kaiserin hatte, spricht dafür, dass er – abgesehen möglicherweise von der dramatischen Szene kurz vor ihrem Tod – zumindest den Sachverhalt richtig beschrieb. Auch die Untersuchung von Biographien Wiener Hoffräulein hat belegt, dass sich die Kaiserin in diesem Feld offensichtlich wirklich engagierte, lassen sich doch etliche Töchter protestantischer Adliger unter ihnen feststellen, deren Väter an der Rebellion gegen Ferdinand II. beteiligt gewesen waren oder diesem die Huldigung zunächst verweigert hatten.
Leider ist in den meisten der etwa 20 bislang feststellbaren Fälle nichts über die genauen Umstände bekannt, unter denen die Mädchen in den Hofstaat gelangten. Immerhin ist in zwei Fällen, dem der Judith Rebecca Wrbna von Freudenthal (gest. 1690) und dem der Anna Elisabeth Schaffgotsch (1622-1650), eindeutig, im Fall von mindestens vier weiteren Fräulein zu vermuten, dass ihre katholische Erziehung und der Eintritt in den Hofstaat zu den Bedingungen für eine zumindest teilweise Rückgabe konfiszierter Güter gehörten LINK. Der Auftritt dieser „Rebellentöchter“ im Gefolge von Kaiserin Eleonora Gonzaga bzw. ihrer Stieftöchter, der Erzherzoginnen Maria Anna und Cecilia Renata, gehörte offenbar zu den verschiedenen Unterwerfungsritualen, die nach der Niederschlagung der Adelsopposition in Österreich und der Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg praktiziert wurden.
In einigen Fällen handelte es sich bei den Mädchen auch um Kinder konvertierter und begnadigter Rebellen – hier muss man offen lassen, ob es sich bei ihrer Aufnahme in den Hofstaat eher um eine Belohnung handelte für eine politische und religiöse Wende oder eher um eine Art von „Versicherung“ für den Kaiser gegen einen erneuten politischen Richtungswechsel des Vaters respektive der Familie. In der Mehrzahl der Fälle aber waren diese „Rebellentöchtern“ Waisen, die nach dem Tod des Vaters oder beider Elternteile katholisch erzogen wurden. Mit der Aufnahme in den Hofstaat wurde dabei nicht nur deren Erziehung gesichert und weitergeführt, sondern auch für eine entsprechende Verheiratung Sorge getragen. Fast alle dieser Fälle gehören zeitlich gesehen in die ausgehenden zwanziger und in die dreißiger Jahre des 17. Jahrhunderts und entsprechen damit in etwa einem kaiserlichen Mandat, mit dem festgelegt wurde, dass die verwaisten Kinder evangelischer Adliger katholisch erzogen werden mussten.
Dass der Weg an den Hof als Weg zur Sicherung des Bekenntnisses angesehen wurde, formulierte Kaiserin Eleonora Gonzaga 1627 ganz offen, als sie sich um die Unterbringung von drei Mädchen der protestantischen Familie Jörger bemühte. Die Kaiserin engagierte sich hier also in doppelter Hinsicht als „Obrigkeit im Elternstand“: Zum einen wirkte sie sozusagen in klassischer Manier als Beistand bzw. Schützerin der Waisen, wurde der Hofstaat zur Versorgungsmöglichkeit für unbemittelte adlige Töchter. Zum anderen ließ sich diese Funktion aber trefflich ausnutzen, um die religiöse Umerziehung der in evangelischen Familien geborenen Mädchen abzusichern und auch dazu, deren ererbtes Vermögen in die richtigen, kaisertreuen Hände zu bringen.
Dies zeigt etwa das Beispiel der Anna Magdalena Jörger von Tollet (1619-1689). Sie war die Tochter von Helmhard IX. Jörger (1572-1631, siehe https://gedaechtnisdeslandes.at/personen/action/show/controller/Person/?tx_gdl_gdl%5Bperson%5d=91 ) und Anna Maria Khevenhüller. Ihr Vater war als protestantischer Rebell seit 1621 zuerst in Haft und stand dann unter Hausarrest, seine sehr erheblichen Güter in Oberösterreich wurden teilweise konfisziert, teilweise verkauft. Sie, ihre Schwestern und Stiefschwestern blieben zunächst bei den Eltern, allerdings schrieb ihre ältere Kusine Judith Sabina Jörger, verehelichte Starhemberg (1604-1630), schon 1630 an ihre ebenfalls evangelische Schwiegermutter, sie sorge sich sehr um „meine liben jungen schwöstern, die man in warheit, fircht ich, gleich an khadolische ord göben wur, und so also in den plinden pabsumb unsuldig erzogen misen werden.“. Tatsächlich nutzte man – gegen den Widerstand von Tante und Großmutter – den Tod des Vaters, um Zugriff auf die Fräulein zu erlangen, denn 1633 wird Anna Magdalena als Hofdame von Kaiserin Eleonora Gonzaga erwähnt. Anna Magdalenas Weg an den Hof wurde durch ihre Vormunde unterstützt: Graf Franz Christoph Khevenhüller, ihr Onkel und Obersthofmeister der Königin Maria Anna, und Heinrich Wilhelm von Starhemberg, Obersthofmarschall Ferdinands III., waren nicht nur Inhaber von Hofämtern, sondern selbst namhafte Konvertiten.
Im Jahre 1637 heiratete Anna Magdalena dann auf Betreiben der Kaiserin Graf Franz Albrecht von Harrach (1614-1666), den jüngeren Sohn einer für ihre konfessionelle Unbeirrbarkeit bekannten Familie der Wiener Hofaristokratie. Aus den überlieferten Familienpapieren geht dabei hervor, dass Harrach selbst über keinerlei Vermögen, sondern nur über ein von seinem älteren Bruder zu zahlendes jährliches Einkommen verfügte. Das erhebliche Erbteil Anna Magdalenas, zu dem unter anderem die Herrschaft Köppach in Oberösterreich gehörte, wurde auf diese Weise in die Verfügung einer loyalen, katholischen Familie überführt, mit der die Kaiserin selbst seit Jahren in enger Verbindung stand.
Die Kaiserin hatte damit im konkreten Fall nicht nur als Hüterin des Glaubens agiert, wie es die Aufgabe jeder Fürstin, gleich welcher Konfession, war. Sie konnte zudem ihr Netzwerk am Wiener Hof festigen, indem sie einer kaisertreuen Familie eine vorteilhafte Heirat verschaffte.