Die Krönung der Kaiserin folgte einem eigenen Ordo, der in verschiedenen Bestandteilen von dem des Kaisers abwich und dadurch die abgeleitete Herrschaftsgewalt der Kaiserin signalisierte. Gut demonstrieren lässt sich das beispielsweise anhand der Krönungsinsignien:
Die Reichsinsignien haben eine lange und komplizierte Geschichte. Im Spätmittelalter genossen sie Verehrung als Reliquien, wie Heiltumsweisungen in Nürnberg zeigen, und auch später wurde insbesondere der Reichskrone große Verehrung entgegen gebracht1. Gemeinsam mit liturgischen Gewändern und Reliquien bildeten die Insignien die Reichskleinodien, die seit dem 14. Jahrhundert und bis 1796 im Wesentlichen in der Kirche des Heilig-Geist-Spitals in Nürnberg aufbewahrt wurden2. Die wichtigsten Insignien kaiserlicher Macht, die bei der Krönung des Kaisers eine Rolle spielten, waren neben der Reichskrone der Reichsapfel, das Kreuz, das Schwert, das Szepter und die Heilige Lanze.
Bei den Krönungen von Kaiserinnen in der Neuzeit waren aber nicht alle diese Insignien im Einsatz, so war es beispielsweise naheliegenderweise unmöglich, dass die Kaiserin den (männlichen) Krönungsornat anlegte. Diesen trug der bei ihrer Krönung anwesende Kaiser selbst. Aber immer wurde auch die Kaiserin mit der Reichskrone gekrönt – der Kaiser musste sich während ihrer Krönung dagegen mit der habsburgischen Hauskrone „begnügen“. Und sie erhielt Reichsapfel und Szepter als Herrschaftszeichen überreicht, ganz so wie der Kaiser. Dagegen blieb ihr beispielsweise das Schwert vorenthalten, das symbolisch für die Praktizierung des Rechts und militärischer Gewalt stand – dieser Aspekt kaiserlicher Herrschaft sollte dem Kaiser vorbehalten bleiben.
Bei ihrer Krönung und beim anschließenden Mahl erschien die Kaiserin jedoch mit dem wohl sinnfälligsten imperialen Symbol, der Reichskrone, sie nahm ihren Platz auf dem Thron an der Seite des Kaisers ein. Diese und zahlreiche andere Elemente der Krönung wie die Salbung und die Gebete stellten die Kaiserin symbolisch als Herrscherin neben den Kaiser, dem sie aber zugleich zu- und untergeordnet blieb.
Das Tragen der Reichskrone, das sowohl Kaiserin wie Kaiserin nur an diesem einen Tag vergönnt war – die Krone wurde ja danach wieder an ihren Aufbewahrungsort Nürnberg zurückgebracht – war durch ihren rituellen und symbolischen Wert ein bedeutsamer Moment, den es auszukosten galt. Von Eleonore Magdalena wird beispielsweise berichtet, dass sie es sich 1690 nicht habe nehmen lassen, am Ende ihres Krönungsmahles in Augsburg die Krone noch einmal aufzusetzen, die während der Mahlzeit auf einem Tisch neben ihr gestanden hatte3. Sie zog sich dann mit der Krone auf dem Haupt in ihre Räume im Augsburger Rathaus zurück, um dort die Glückwünsche der anwesenden Damen des Hofes und des Reichsadels entgegen zu nehmen. Anschließend wurde die Krone dann vom Kaiser selbst einem der Abgesandten des Nürnberger Rates, die die Reichsinsignien wie immer überbracht und an der Krönung teilgenommen hatten, wieder zur Aufbewahrung übergeben.
Die Nürnberger Herren hatten in ihrem später formulierten Bericht über die Krönung gegenüber dem Rat der Stadt nicht nur das große Interesse der geistlichen Kurfürsten, die die Krönung der Kaiserin vornahmen, an der Krone registriert. Vor allem waren sie nach dem Krönungsmahl, als die Krone wieder an sie übergeben wurde, angesichts der Verehrung für diese in Sorge, ob sie sie nach dem Ende der Feierlichkeiten wieder unbeschadet in ihr Quartier würden bringen können:
„Wir aber haben unsere cron [sic!] vor der menge so vieler hoffbedienten, welche mit groser veneration selbe besehen, anrühren, und das creutz küsßen wollten, nicht ohne mühe, unangesehen die kayser[liche] garde sogleich herzu tratte, in gebührende verwahrung bringen können, doch endlich solche gegen 6 uhr abends durch das rathhauß herab in unsere gutschen …“4 getragen. Allerdings mussten sie dann bemerken, dass trotz eindringlicher Mahnung die an der Krönung beteiligten geistlichen Fürsten nicht sorgsam mit dem Stück umgegangen waren: „Gegen Chur-Mayntz als Consecratorem und andere HH. Praelaten, haben wir öffters gar sorgfältig erinnert, wie man die cron fasßen, und nicht bey dem bogen aufheben solte, wir musten aber doch hernach erfahren, hat es auch der augenschein gewiesen, daß man darbey gefehlet, und wohl solche etwann habe fallen lasßen.“
Coronator der Kaiserin war, dies deutet das Zitat bereits an, wie beim Kaiser selbst der Erzbischof und Kurfürst von Mainz. Bei allen Krönungen des 17. Jahrhunderts war daneben der Erzbischof und Kurfürst von Köln als Assistent anwesend, 1612 und 1690 auch der Erzbischof und Kurfürst von Trier. Nur 1742 übte angesichts der politischen Lage und seiner Verwandtschaft mit der wittelsbachischen Kaiserin – er war der Bruder Karls VII. von Bayern – der Erzbischof von Köln das Amt als Coronator der Kaiserin aus, nachdem Kurmainz schon den Kaiser nicht gekrönt und wenig später, vor der Krönung der Kaiserin, die Stadt verlassen hatte.
Üblich war es jedoch, dass sich die Zahl und Zusammensetzung der anwesenden Geistlichen bei den nacheinander abgehaltenen Krönungen von Kaiser bzw. König und Kaiserin nicht unterschieden. Das belegt vor allem eine detaillierte Liste für 16905, die auch alle an der Krönungsmesse Beteiligten aufführt. Die Listen sind deckungsgleich für die Krönung von Eleonore Magdalena und die wenige Tage später durchgeführte Krönung ihres Sohnes Joseph I.
Ergänzt und in spezifischer Weise erweitert wurde die Zahl und die Amtsausübung der anwesenden geistlichen Fürsten allerdings bei der Krönung der Kaiserin durch das Agieren ihres Erzkanzlers und ihres Erzmarschalls. Beide Ämter traten mit Obliegenheiten eigentlich nur im Zusammenhang mit der Krönung in Erscheinung: Der Erzkanzler der Kaiserin nahm ihr im Verlauf der Krönungsmesse mehrfach die Krone ab und setzte sie wieder auf, nachdem die Krönung durch Kurmainz und die geistlichen Kurfürsten vorgenommen worden war. Der Erzmarschall übergab ihr das Szepter bzw. nahm es ihr ab, wenn sie es im Verlauf der Messe ablegen musste. Der Vorsatz “Erz-” deutet schon an, dass beide Ämter wie andere Erzämter des Reiches erblich waren und nicht von der Kaiserin nach Belieben besetzt werden konnten. Vielmehr waren sie durch kaiserliches Privileg an zwei geistliche Reichsfürsten vergeben, die den Titel führen durften:
Erzkanzler der Kaiserin war jeweils der Fürstabt des Stiftes Fulda, Erzmarschall dagegen der Abt des Stiftes Kempten. Im Falle von Fulda ist klar, dass dieses Ehrenamt im Juni 1356 von Kaiser Karl IV. dem damaligen Abt Heinrich von Kranlucken verliehen worden war6. Gegenstand der Privilegierung war der Titel und eben die Handhabung der Krone: So oft eine römische Kaiserin oder Königin gekrönt werde oder im kaiserlichen Ornat stehe oder sitze, solle der Erzkanzler ihr die Krone abnehmen, diese halten und wieder aufsetzen.
Im Falle des Erzmarschallamtes ist ein kaiserliches Diplom darüber erst aus dem Jahr 1683 bekannt7, dass dem Inhaber zusicherte, er solle bei der gleichen Gelegenheit stets der Kaiserin das Szepter übergeben und wieder abnehmen. Allerdings führten die Äbte von Kempten schon vor 1650 den Titel eines Erzmarschalls, und Abt Rupert von Bodman bezog sich 1690 in einem Konflikt auf die uralten Rechte diesbezüglich, die unter anderem das Wappen des Stiftes beweise, „welches auff dem helm neben den schwerdt zugleich auch den scepter, undt in dem schilt der Kayserin bildtnus führet.“8 Obwohl das stiftische Wappen auf die Legende von der Gründung des Klosters durch Hildegard, die zweite Gemahlin Karls des Großen zurückgehen dürfte, ist also wohl auch hier von einem spätmittelalterlichen Ursprung des Titels auszugehen9. Allerdings kennen frühneuzeitliche Texte ebenfalls nur das Privileg von 168310.
Auch wenn an dieser Stelle die Krönung selbst nicht detailliert geschildert werden kann, sollte doch deutlich geworden sein, dass die Krönung von Kaiser und Kaiserin viele Gemeinsamkeiten aufwies, dass bei der der Kaiserin aber doch sichtlich weniger rituelle Elemente in Erscheinung traten. So waren die Reichsinsignien nur mit ihren wichtigsten Bestandteilen im Gebrauch, und die Erzämter der Kaiserin waren weniger zahlreich. Die List ließe sich verlängern. Insgesamt signalisieren diese Elemente eine zeremonielle Hierarchisierung, die ein Moment der Krönung besonders deutlich werden ließ: Es war der Kaiser, der um die Krönung seiner Gemahlin bitten musste11; ein Fakt, der die abgeleitete Herrschaftsgewalt besonders sinnfällig vor Augen führt.
- Franz Kirchweger, Die Reichskleinodien in Nürnberg in der Frühen Neuzeit (1525-1796): Zwischen Glaube und Kritik, Forschung und Verehrung, in: Schilling, Reich 2006, 187–199 [↩]
- Hermann Fillitz, Die Reichskleinodien: Entstehung und Geschichte, in: Puhle, Reich 2006, 61–72, siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskleinodien [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Zeremonialprotokoll 4, Bl. 485r [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsakten 57, unpag., Kopie des Diariums der 1690 mit den Insignien nach Augsburg entsandten Deputierten der Stadt Nürnberg [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Zeremonialprotokoll 4, Bl. 487r-488v [↩]
- Die Urkunde siehe https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v5167052 [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsakten 57, unpag.; die Ausfertigung der Urkunde befindet sich im Staatsarchiv Augsburg, Stiftsarchiv Kempten, Urkunde 5598 [↩]
- Siehe etwa https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrststift_Kempten#/media/File:Wappen-honorius-roth-schreckenstein.jpg Das Zitat siehe Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsarkten 34, Bl. 371r/v [↩]
- Volker Laube, Das Erzmarschallamt der Fürstäbte von Kempten, in: Birgit Kata (Hg.), “Mehr als 1000 Jahre …” Das Stift Kempten zwischen Gründung und Auflassung 752 bis 1802, Friedberg 2006, 191–217 [↩]
- Z.B. Johann Karl König, Dissertatio de archimareschallo Augustae Imperatricis [Carl Andreas von Wiesenhüten Resp.], Marburg 1748 [↩]
- z. B. Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsakten 19, Bl. 36v, 1612 [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Katrin Keller (25. Juli 2016). Insignien und Ämter. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/qli1
2 Gedanken zu „Insignien und Ämter“