Wie präsent das Alte Reich im Alltag bei seinen Bewohnern war, ist eine durchaus gestellte, aber noch keineswegs umfassend beantwortete Frage1. Natürlich waren das Reich und seine Institutionen den politischen Eliten der Frühen Neuzeit präsent, den Fürsten und ihren Räten, hohen Amtsträgern und Mitgliedern adliger Familien. Die zahlreichen vor den Reichsgerichten geführten Prozesse sind Hinweise darauf, dass auch Bauern und Bürger, dass adlige Frauen und geistliche Amtsträger die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen das Reich bot, zu nutzen wussten. Man darf davon ausgehen, dass der Name des regierenden Kaisers im 17. und 18. Jahrhundert zumindest der Mehrzahl der lesefähigen Bevölkerung ein Begriff war, wurde er doch in der Zeitungsberichterstattung regelmäßig erwähnt. Aber was war mit der Kaiserin?
Über die öffentliche Präsenz und Wahrnehmung der Kaiserinnen hat sich die Forschung bislang so gut wie nie Gedanken gemacht2. In einem früheren Blogeintrag wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Gelegenheitsschriften gab, die anlässlich von Hochzeiten, Krönungen, Niederkünften und als Gedächtnisschriften für Kaiserinnen erschienen. Die mittlerweile publizierte Bibliographie dieser Schriften belegt das. Außerdem waren Kaiserinnen in der Öffentlichkeit des Reiches über die Zeitungsberichterstattung zu den gleichen Gelegenheiten präsent. Und sie waren Gegenstand bildlicher Darstellungen vom repräsentativen, für eine höfische Öffentlichkeit gedachten Staatsporträt bis zum billigen Einblattdruck, der das – mehr oder weniger authentische – Porträt, meist aber eher ein stilisiertes, mit standesgemäßen Attributen wie der Krone versehenes Bild der Fürstin wiedergab. Über die Verbreitung solcher gedruckter Medien, die die Kaiserin als solche darstellten bzw. vermittelten ist bislang kaum etwas bekannt.
Was war aber mit der großen Zahl der Bewohner des Alten Reiches, die weder lesen noch schreiben konnten, und von denen auch nicht notwendigerweise anzunehmen ist, dass sie eine Abbildung von Kaiser und Kaiserin besaßen? Hier ist auf die Relevanz mündlicher Informationsweitergabe in der Frühen Neuzeit zu verweisen. Diese ist in Darstellungen zur Medien- und Informationslandschaft zuletzt immer wieder erwähnt worden3, aber naturgemäß ist sie in der schriftlichen Überlieferung, auf die wir für unser Bild der Frühen Neuzeit angewiesen sind, schwer zu fassen. Sicher ist jedoch, dass die Verkündung von Informationen von der Kanzel der Unzahl kleiner und großer Kirchen des Alten Reiches in Städten und auf dem Land eine nicht unerhebliche Rolle für die Verbreitung von Nachrichten ebenso wie von obrigkeitlichen Erlassen spielte.
Und in dieser Medienform traten durchaus auch die Kaiserinnen in Erscheinung, wie die heute hier präsentierte Quelle belegt. Dabei handelt es sich um ein Schreiben des Direktoriums der Ritterkantons Rhön-Werra der Reichsritterschaft4 des Fränkischen Kreises, das sich im Familienarchiv der dort eingebundenen Familie von der Tann5 erhalten hat. In diesem Ausschreiben werden die Mitglieder des Ritterkantons aufgefordert, in den Kirchen der zu ihren Besitzungen gehörenden Orte eine Fürbitte für die schwangere Kaiserin in das allgemeine Kirchengebet einzufügen. Da der Kaiser als direktes Oberhaupt, als Lehensherr, der Reichsritter angesehen wurde, war die Kaiserin naheliegender weise für die Reichsritter das Pendant zur Landesfürstin in den größeren Territorien des Reiches.
Für deren Wohlergehen während der Schwangerschaft und Niederkunft wurde in allen Reichsterritorien jeweils Fürbitte getan, ebenso wie das in den habsburgischen Erblanden der Fall war. Aufgrund der spezifischen, der reichsunmittelbaren Position der Reichsritterschaft konnte die Kaiserin aber hier auch außerhalb der Erblande ins Kirchengebet einbezogen werden, ohne dass ein anderer Landesherr (Kurfürst, Herzog oder Landgraf) dies als Eingriff in seine Rechte und als Missachtung der eigenen Gemahlin hätte werten können6.
Nachdem wie üblich im vierten Monat der Schwangerschaft diese in Wien bekanntgegeben worden war, formulierte das Direktorium der Ritterschaft also seine Weisung bzw. seinen Wunsch, dass dies in den Besitzungen der ritterlichen Mitglieder geschehen möge. Interessant ist dabei im Besonderen, dass man nicht nur allgemein auf den Wunsch nach Sicherung der Dynastie und des Wohlergehens der Kaiserin Bezug nahm, sondern auch auf das Geschlecht des Kindes. Dazu muss man sich die dynastische Situation des Hauses Habsburg im Jahr 1723 in Erinnerung rufen:
Nach dem frühzeitigen Tod seines älteren Bruders, Kaiser Josephs I., hatte Karl VI. in den habsburgischen Erblanden, in Böhmen und Ungarn wie im Alten Reich 1711 dessen Nachfolge angetreten. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrere Jahre mit Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel verheiratet; allerdings war die Ehe noch kinderlos. Erst 1715 wurde die erste Schwangerschaft bekannt gegeben – auch damals hatte der Ritterkanton im Übrigen schon eine Fürbitte für die Kaiserin ausgeschrieben7. Am 13. April 1716 kam Erzherzog Leopold Johann zur Welt, der allerdings schon Anfang November des gleichen Jahres wieder verstarb. Im Mai 1717 und im September 1718 hatte die Kaiserin zwei Töchtern das Leben geschenkt: Maria Theresia und Maria Anna. Aber 1723 war Karl VI. noch immer der einzige und letzte männliche Habsburger. Damit war die Thronfolge sowohl in den habsburgischen Ländern wie im Reich, wo ja seit dem 15. Jahrhundert stets ein Habsburger auf dem Kaiserthron dem anderen gefolgt war, in Ermangelung eines männlichen Erben unsicher. Die berühmte “Pragmatische Sanktion” hatte zwar die weibliche Erbfolge als möglich erklärt, aber sie war stets nur die Notlösung und als solche auch vom Kaiser gedacht.
Zwar war das Alte Reich de jure eine Wahlmonarchie, de facto waren aber Kaisertum und das Haus Habsburg für die Zeitgenossen eigentlich untrennbar miteinander verbunden. Der Wunsch nach Sicherung der dynastischen Erbfolge durch einen Sohn wurde deshalb 1723 besonders explizit formuliert – bei den Fürbitten der früheren Jahre war jeweils nur allgemein von einer glücklichen Schwangerschaft und Niederkunft die Rede, wie die in der Akte ebenfalls enthaltenen Schreiben belegen. Dass die Kaiserin in ihrer dynastisch gesehen wichtigsten Funktion – der als Mutter des oder der Erben – auch tatsächlich in die Fürbitten in Tann eingeschlossen wurde, ist durch den ebenfalls erhaltenen Wortlaut des Gebetes erkennbar. Für 1717, also nach der Geburt Maria Theresias, ist auch eine Danksagung belegt, mit der die glückliche Niederkunft ebenfalls ins allgemeine Kirchengebet einbezogen wurde.
Die Fürbitte wurde in Tann von November 1723 bis April 1724 wohl jede Woche im Gottesdienst für und mit der versammelten Gemeinde gesprochen – Kaiserin Elisabeth Christine kam schließlich am 5. April 1724 mit ihrem vierten Kind nieder. Wieder war es allerdings eine Tochter, Maria Amalia, die dann schon 1730 wieder verstarb. Damit war, obwohl Karl VI. und Elisabeth Christine wohl noch jahrelang auf die Geburt eines männlichen Erben hofften, das Ende des alten Hauses Habsburg besiegelt. Maria Theresia als älteste Tochter übernahm 1740 die Herrschaft in den habsburgischen Ländern und begründete mit ihrem Mann Franz Stephan von Lothringen das „neue“ Haus Habsburg-Lothringen.
Auch wenn sich bislang keine flächendeckende Überlieferung derartiger Fürbitten für die protestantische Reichsritterschaft feststellen lässt8, so ist doch anzunehmen, dass die Herren von der Tann keineswegs die einzige Familie waren, die solches in den Kirchen ihrer Besitzungen entsprechend anordnete. Ob auch in anderen Ritterkantonen derartiges umgesetzt wurde, bleibt freilich zu ermitteln.
Sicher ist, dass sich eine Vielzahl von gedruckten Dankgebeten und Huldigungsgedichten aus Anlass der Geburt Leopold Johanns 1716 nachweisen lässt9, die ebenfalls für die Aufmerksamkeit sprechen, die im Alten Reich der dynastischen Bedeutung von Niederkünften der Kaiserinnen zuteil wurde. Für 1724 lässt sich zudem auch ein gedrucktes Dankgebet für die Niederkunft aus Nürnberg nachweisen, und zwei als Einblattdrucke publizierte Fürbittgebete aus Braunschweig-Wolfenbüttel10 sind ebenfalls erhalten. Damit darf man Johann Jakob Mosers Feststellung11, dass die Kaiserin im Reich nur in den evangelischen Kirchen Regensburgs im Falle einer Schwangerschaft ins Gebet eingeschlossen werde, deutlich in Zweifel ziehen
Ebenso wie diese Drucke ist der unscheinbare Akt im Familienarchiv von der Tann ein Beleg dafür, dass die Kaiserin in ihrer dynastischen Rolle auch weit jenseits der Grenzen der habsburgischen Erblande wahrgenommen wurde. Die wöchentliche Erwähnung im Gebet memoriert nicht nur die dynastische Funktion der Fürstin, sondern lässt auch erkennen, dass sie über diese in eine Identifikation bestimmter Gruppen des Adels mit dem Alten Reich eingebunden war. Als Kirchenpatrone vermittelten Familien der Reichsritterschaft diese Identifikation bei konkreten Anlässen auch an die direkten Untertanen ihrer Herrschaften und trugen damit zur Kommunikation sowohl des Reiches wie der Kaiserin bei.
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 340: von der Tann – Samtbau Nr. 959: Ritterschaftliches Ausschreiben wegen des Gebets zur Entbindung der Kaiserin 1715-1723, unpag., 6.11.1723
Der Bestand enthält eine eigene Rubrik „Beziehungen zu Kaiser und Reich“, in der neun Akten überliefert sind, darunter die hier genutzte; außerdem erkennbar sind Trauerfeiern aus Anlass des Todes von Kaisern (z. B. Rudolf II. 1612), aber auch Feiern aus Anlass von Krönungen (z. B. Karl VI. 1711), siehe https://arcinsys.hessen.de
„Reichsfrey wohlgebohrne herrn, insonders hochgeehrte herrn vetter, oheim und schwäger,
Nachdeme es der gött[lichen] güthe gefällig gewest ihro M[a]y[e]st[ät] die röm[ische] Kayßerin zu allgemeiner consolation und freüde deß röm[ischen] Reichß, mit hoher leibes-frucht zu segnen, und jedwedes teutsches patriotisches gemüthe zubitten ursache hat, daß selbe allerhöchst nicht allein in sothaner höchst erfreülicher schwangerschafft glück[lich] avanciren, sondern auch zu rechter zeit in gnaden entbunden und das allerduchlauchtigste ertzhauß Oesterreich mit einem männlichen cron- und thron-erben aus der höhe mildest beschencket werden möge, Alß setzen zu unserer das zuversichtliche guthe vertrauen, dieselben werden nach der ritterschafft[lichen] gegen ihre röm[ische] kayßerl[iche] M[a]y[e]st[ät] alß unßer alleinig allerhöchstes oberhaubt schuldigen allerunterthänigsten devotion dem allgemeinen teütschen Reichß verlangen beyzutrethen, und unvorschreib[lich] in dero kirchspielen die verfügung zumachen belieben, darmit in dem gewöhn[lichen] öffent[lichen] kirchen gebeth dem großen Gott vor solche erzeigte gnade und wolthat demüthigst | gedancket und deßen güthe vor ihro M[a]y[e]st[ät] die röm[ische] Kayserin umb allerhöchst gesegneten wohlstand, und hernechst erfreü[liche] niederkunfft hertzinniglich angeflehet werden möge.
Wir beharren überigens allstets Unßern insonders hochgeehrten h[erren] vettern, oheim und schwägern freünd dienstwillige der röm[ischen] kayßer[lichen] M[a]y[e]st[ät] rspve. [respektive] würck[liche] räthe, haubtmann, räthe und ausschuß deß Hei[ligen] Röm[ischen] Reichß ohnmittelbahrer freyer ritterschafft landes zu Francken orths Rhön und Werra12, derzeit directores
datum den 6ten 9br. 1723“
„Extract aus hiesig tannischem kirchen gebeth
Du wollest auch o getreüer Gott dem weltlichen regiement dero römisch keyßer[lichen] Majestaet unßerm allergnädigsten Kayßer und herrn mit aller glückseeligkeit belegen, und nachdeme es dir nach deinem allein weißen rath gefallen, ihro Majestaet die regierende römische Keyserin abermahl mit leibesfrucht zu segnen, alß bitten wir dich mit andächtigem hertzen, du wollest das was du zu geben angefangen und gezeiget hast alß ein güthiger vater ferner schützen, erhalten und in deiner hand durch den schutz deiner heiligen engel genädig bewahren, und wann gebührliche zeit verlauffen, ihro Majestaet nicht allein glücklich entbinden, sondern auch mit einem lebendigen gesund- und wohlgestalten leibes seegen zur allgemeinen freüde deß Römischen Reichß begnadigen.“
- Jean-François Noël, Das Reichsbewusstsein des einfachen Volkes im Deutschland des 18. Jahrhunderts, in: Trivium 14 (2013), URL http://trivium.revues.org/4618 [11.07.2018]; Winfried Schulze, Das Reich und der Gemeine Mann, in: Heinz Schilling/Werner Heun/Jutta Götzmann (Hg.), Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Altes Reich und neue Staaten 1495 bis 1806. Essays, Dresden 2006, 69-79; Rainer A. Müller (Hg.), Bilder des Reiches (Irseer Schriften, 4), Sigmaringen 1997. [↩]
- Siehe aber Jutta Götzmann, Zwischen Realität und Idealität. Kaiserinnenkrönungen und ihre künstlerische Rezeption in der Frühen Neuzeit, in: Barbara Stollberg-Rilinger/Thomas Weißbrich (Hg.), Die Bildlichkeit symbolischer Akte (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme, 28), Münster 2010, 351-374. [↩]
- Z. B. Paul Arblaster, From Ghent to Aix. How They Brought the News in the Habsburg Netherlands, 1550-1700 (Library oft he Written Word 36), Leiden-Boston 2014, 8f; Andrew Pettegree, The Invention of News. How the World Came to Know About Itself, London 2015, 117-129. [↩]
- Mit Literaturangaben: Kurt Andermann, Reichsritterschaft, publiziert am 09.05.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft [7.07.2018]. [↩]
- Zur Familie https://www.deutsche-biographie.de/gnd119530031.html#ndbcontent; zum Ort: Tann (Rhön), Landkreis Fulda, in: Historisches Ortslexikon https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/7056 (Stand: 24.5.2018, Abruf 11.07.2018). [↩]
- Zum Kaiser im Kirchengebet siehe Noël, Reichsbewusstsein, <9-10>. [↩]
- Die Akte enthält entsprechende Ausschreiben auch für 1715, 1717 und 1718. [↩]
- Siehe aber den parallelen Fall in Staatsarchiv Nürnberg, Fürstentum Ansbach, Bamberger Abgabe 1953, Nr. 430. Hier entspinnt sich an diesem Geläut 1720 ein Konflikt zwischen der Ritterschaft des Kantons Altmühl und dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. [↩]
- Nachweise siehe https://kaiserinnen.oeaw.ac.at/?page_id=132. [↩]
- Überliefert in der Leibniz-Bibliothek Hannover: http://opac.tib.eu/DB=3/XMLPRS=N/PPN?PPN=607260327 http://opac.tib.eu/DB=3/XMLPRS=N/PPN?PPN=607259779. [↩]
- Neues teutsches Staatsrecht, Bd. 2, Stuttgart 1767, 658. [↩]
- Zum Ritterkanton siehe Martin Stingl, Reichsritterschaft, Kanton Rhön und Werra, publiziert am 20.12.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft,_Kanton_Rhön_und_Werra [7.07.2018]. [↩]
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Katrin Keller (11. Juli 2018). Die Kaiserin und der „gemeine Mann“. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qliv
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