Der Erzmarschall der Kaiserin

Anselm Reichlin von Meldegg, von 1728 bis 1747 Abt des Fürststifts Kempten, war ein standesbewusster Mann. Das zeigte sich nicht nur allgemein in seiner Amtsführung, sondern insbesondere in der unter seiner Regierung vollendeten Neugestaltung der fürstlichen Residenz in Kempten, die unter seinem Amtsvorgänger Rupert von Bodman begonnen worden war. Dass Abt Anselm unter seinen zahlreichen Titeln und Würden einen besonders schätzte, zeigt sich im zentralen Raum des fürstlichen Appartements in der Residenz1: Das Audienzzimmer, in dem sich der Fürstabt seinen Besuchern präsentierte, steht ganz im Zeichen seines Amtes als Erzmarschall der Kaiserin.

Das Erzmarschallamt war dabei keineswegs mit großer Tradition verbunden, wie es etwa die Darstellung der angeblichen Stifterin des Klosters Hildegard (gest. 783) und ihres Gemahls Karls des Großen, im Deckengemälde des Audienzzimmers nahelegen will2. Volker Laube hat zuletzt nachgewiesen, dass es erst im 17. Jahrhundert sichtbare Spuren für Amt und Titel gibt: Seit 1643 bezeichneten sich die Kemptener Fürstäbte als Erzmarschälle der Kaiserin. Aber erst nach längeren Mühen konnte 1683 ein kaiserliches Privileg erlangt werden, dass den Anspruch auch rechtlich untermauerte3. Offenbar war es damals Abt Rupert von Bodman, der im Innern des Territoriums Recht und Administration neu gestaltete und im Rahmen des Alten Reiches als Parteigänger des Kaisers auftrat, gelungen, seine Verbindungen nach Wien nutzen, um dieses Privileg zu erhalten4. Damit brachte er aktive Bemühungen der 1670er Jahre zu einem erfolgreichen Ende.

In der Reichspublizistik, der verfassungsrechtlichen Literatur zum Alten Reich, war das Amt und seine Verbindung mit den Fürstäbten von Kempten schon seit 1657 bekannt. In diesem Jahr erschien Johann Jakob Speidels „Speculum“, ein Nachschlagewerk, in dem neben dem Erzkanzler der Kaiserin, dem Abt von Fulda, und dem Erzkaplan, dem Abt von Sankt Maximin in Trier, erstmals auch der Erzmarschall genannt wurde5. Das Amt des Erzkanzlers war dabei nie umstritten, existierte doch ein 1356 ausgefertigtes Privileg Kaiser Karls IV., dass dieses dem jeweiligen Fürstabt von Fulda zusicherte6. Mehrere Bestätigungen desselben folgten bis ins 18. Jahrhundert. Für das Amt des Erzkaplans werden wiederholt Belege aus der Zeit Kaiser Ottos I. und seiner Gemahlin Adelheid angeführt7; in der Frühen Neuzeit wurde es jedoch nicht mehr ausgeübt, zumal die Abtei im 17. Jahrhundert endgültig ihre Reichsunmittelbarkeit verlor.

Speidel tut in seiner Schrift allerdings nicht mehr, als das Amt zu erwähnen, ohne eine Quelle für sein Wissen anzugeben. Allerdings zitierte schon zehn Jahre später Ahasver von Fritsch in seinem viel gelesenen Werk „De Augusta“8 Speidel und fügte als Beleg einen Hinweis auf Melchior Goldasts „Constitutionen“ an, in denen allgemein auf Hofämter der Kaiserin seit der Zeit Karls des Großen eingegangen werde. Nach 1683 findet man in der Reichspublizistik dann regelmäßig den Hinweis auf das bereits erwähnte Privileg Kaiser Leopolds I. Ein irgendwie schriftlich fixierbarer Hinweis auf eine mittelalterliche Tradition des Erzmarschallamtes der Kaiserin wurde jedoch nirgendwo geführt. Auch die schließlich 1748 entstandene „Dissertatio de archimareschallo Augustae Imperatricis“ von Carl Andreas von Wiesenhüten9 versuchte zwar, das Amt systematisch in die Reichsverfassung einzuordnen und damit den Titel zusätzlich zu legitimieren, konnte aber keine Belege für die Existenz des Erzmarschalls vor dem 17. Jahrhundert erbringen.

Außer dem klangvollen Titel und einigen kleineren Privilegien wie der Befreiung von Taxgebühren der kaiserlichen Kanzlei10 war das Amt eines  Erzmarschalls nur mit wenigen Verpflichtungen verbunden, die sich allesamt auf die Krönung der Kaiserin bezogen. Dabei agierten der Erzmarschall, also der Fürstabt von Kempten, und der Erzkanzler, also der jeweilige Fürstabt von Fulda, sozusagen parallel: Während Letzterer die kaiserliche Krone in der Kirche entgegen zu nehmen, dann ins kaiserliche Quartier zu bringen und sie während der Krönung jeweils abzunehmen und aufzusetzen hatte, wenn die Liturgie dies erforderte, tat der Erzmarschall dies mit dem Reichsapfel und dem Szepter. Dadurch hielten sich beide in direkter Nähe des Krönungsaktes und der zu Krönenden auf, ohne dass sie selbst direkt daran beteiligt gewesen wären11. Auch am feierlichen Zug aus der Kirche zum abschließenden Krönungsmahl und an diesem selbst nahmen die Amtsinhaber teil.

Fürst Anselm Reichlin von Meldegg nun war einer der beiden Kemptener Äbte, die das Amt tatsächlich einmal ausübten und damit in prominenter Weise ins Licht der fürstlichen Gesellschaft des Alten Reiches traten: Am 19. Januar 1742 brach er, eingeladen vom Reichserzkanzler, dem Kurfürsten von Mainz, und begleitet von einem vielköpfigen Gefolge aus Amtsträgern, Militär und Dienerschaft auf, um bei der Krönung von Kaiserin Maria Amalia am 8. März 1742 seines Amts zu walten.

Das im Staatsarchiv Augsburg in mehreren Abschriften erhaltene Reisetagebuch dokumentiert detailliert die gesellschaftlichen Kontakte Fürst Anselms in Frankfurt am Main bis hin zu den Audienzen bei Kaiser und Kaiserin. Außerdem führen die Akten den repräsentativen Aufwand, der während des Aufenthaltes getrieben wurde, deutlich vor Augen12. Wie das anschließende Zitat aus dem Reisetagebuch belegt, kommt in der insgesamt 91 Seiten umfassenden Schilderung der eigentliche Anlass der Reise, nämlich die Krönung der Kaiserin selbst, freilich nur sehr knapp zur Sprache:

Der Verfasser verweist für den genauen Ablauf im Wesentlichen nur auf das „Directorium“, also den Ablaufplan, den der kurfürstliche Kollegium in mehreren Sitzungen erarbeitet und im Februar 1742 beschlossen hatte13. Umso ausführlicher aber werden Details der Amtswaltung des Fürstabtes geschildert, mit der die Würde des Erzmarschalls vor einer großen Reichsöffentlichkeit demonstriert wurde: das Entgegennehmen der Insignien, der Zutritt zur kaiserlichen Retirade, der herausgehobene Platz in der Kirche sowie im Krönungszug und die Teilnahme am Krönungsmahl. Dass eine Obliegenheit, nämlich die Opferung eines Goldstückes im Namen der Kaiserin, vergessen wurde, hielt man aber ebenso fest, freilich nicht aus bürokratischer Korrektheit, sondern um damit für eine folgende Krönung belegen zu können, dass es sich nur um einen Irrtum, nicht etwa um ein Abtreten eines Rechtes (in diesem Falle an den Obersthofmeister der Kaiserin) gehandelt habe.

Der finanzielle Aufwand wie die schriftliche Dokumentation des Aufenthaltes zeigt damit deutlich, welch großen Stellenwert Abt Anselm seiner Anwesenheit in Frankfurt am Main und der Teilnahme am Krönungsgeschehen beimaß. Gerade aufgrund des noch vergleichsweise „neuen“ Titels war es umso wichtiger, das Amt auch vor den Augen der Reichsöffentlichkeit auszuüben und den Anspruch auf Rang und Titel damit zu bekräftigen. Die Berichterstattung über die Krönung in Zeitungen und Druckwerken14 hielt das fest und ließ auch nicht in Frankfurt Anwesende die Amtsausübung der beiden Fürstäbte wahrnehmen. Zwar waren die Erzämter der Kaiserin weniger prominent und prestigeträchtig als die des Kaisers, die ja von den Kurfürsten bzw. den sie vertretenden Erbamtsinhabern ausgeübt wurden. Aber auch die Erzämter für Fulda und Kempten ordneten die Inhaber als Personen wie die von ihnen verkörperten Territorien einer Elite des Reiches zu, die in direkter Nähe von Herrscher und Herrscherin agieren konnte.

Damit die prominente Rolle Anselm Reichlins von Meldegg und damit auch des Fürststifts über das Ereignis selbst in Erinnerung bleibe, ließ der Abt die Krönung aber nicht nur schriftlich dokumentieren, sondern nahm sie zum zentralen Thema der bildlichen Ausgestaltung des Audienzsaales in der Residenz Kempten. Die Nähe zum Kaiserhaus wird hier sowohl mit der (sagenhaften) Gründung des Klosters durch Kaiserin Hildegard wie mit dem Bezug auf die Kaiserinnenkrönung von 1742 dargestellt. Das Ungleichgewicht in der Darstellung der eigenen Rolle im Vergleich zur realen Bedeutsamkeit seiner Amtswaltung zeigt sich dabei erneut: Während der Zug Abt Anselms mit seinem gesamten Gefolge zur Krönung ein Viertel des Deckengemäldes einnimmt, erscheint der Krönungsakt selbst nicht. Und Kaiser Karl VII. und Kaiserin Maria Amalia sind lediglich in Form gemalter Büstenporträts in das Bildprogramm einbezogen15. Der Auftraggeber des Freskos stellt sich also dezidiert in seiner Rolle als Amtsträger des Reiches dar.

 

 

Staatsarchiv Augsburg, Fürststift Kempten, Akten B 93, unpag.: Tagebuch über die Reise Abt Anselm Reichlins von Meldegg zur Kaiserkrönung nach Frankfurt am Main 1742

„Donnerstag den 8ten martii wurde der Kayßerin May. in St. Bartholomaei dombkirchen gekrönet auf ahrt und weiße, wie in dem errichteten directorio des mehreren zuerßehen.

Seine h[och]fürst[lichen] Gnaden16 machten sich demnach alß Erz-Marschall von ihro May. der Röm[ischen] Kayßerin zeitlich auf, und erhebten sich fruh morgens umb 9 uhr mit ihrem völligen hoff-conduct in folgender ordtnung nacher der dombkirchen | umb die bey bevorstehender crönungs solennität ihnen zustehende function in publico persönlich zuverrichten. […]17

In ermelter domb- und crönungs kirch hatten soforth seine h[och]fürst[lichen] Gnaden an einem rechter handt neben dem hochalter stehenden besonderen tisch (welcher vor die beede Herrn Fürsten von Fuld, | und Kempten, zu derer an- und außkleidung expressè destiniret ware) ihre pontificalia angezogen, und die ankunfft des Herrn Chur-Fürsten von Cölln18, alß dermahligen consecratoris19 abgewarthet.

Sobaldt s[ein]e churfürst[liche] Dhlt. von Cölln in dem domb angekommen, und in daßiger sacristej ihre pontificalia20 angezogen, haben die statt nürnbergische herrn deputati21 denen beeden Herrn Fürsten von Fuld22 und Kempten die crönungs insignia, und zwarn dem Herrn Fürsten von Fulda die kayß[erlich]e cron, dem Herrn Fürsten von Kempten aber den scepter und reichs apfel herkommlicher masßen übergeben; Welche soforth selbige, und zwar | jeder mit seinem gefolg nacher der kayß[erlich]en burg23 transportiret haben.

[…] woßelbst sie [der Fürstabt von Kempten] bey ihrer ankunfft durch 2 kayß[erlich]e cammerherren bey der untersten thür höflichst empfangen, soforth | von der ausßersten antichambre24, durch (tit.) Herrn Obrist Cammerer25 biß in die kayß[erlich]e retirade26 (allwo sie den scepter und reichs apfel auf einen hierzu bereitheten tisch deponiret hatten) beglaittet worden.

Auf dießeshin verfügten sich seine hochfürst[liche] Gnaden mit ihrem gefolg in nemblicher ordtnung von der kayß[erlichen] burg hinwieder nacher dem domb- und crönungs kirchen zuruckh, allwo sie ihre assignirte station […] mit und nebst dem Herrn Fürsten von Fulda, negst hinter der Kayßerin bezogen hatten, den kayßerlichen einzug allda abwartende.

Gleich nach beschechenem kayß[erlich]en | einzug wurde der gottesdienst angefangen, unter selbigem aber der würckhliche crönungs actus glücklichist vollzogen; Und haben seine h[och]fürst[lichen] Gnaden von Kempten (gleich der Herr Fürst von Fulda dem Heern consecratori die kayß[erlich]e cron zu handten gestellet) ihme Herrn consecratori in ipsa inauguratione den scepter, und reichsapfel ebenfallß indiscriminatim überreichet, auch übrigens solche ihro May. der Kayßerin, nach anleitung des directorii, sooft es vonnöthen geweßen, ohnmittelbahr abgenommen, und wieder zu handten gestellet.

Über dießes sollten s[ein]e h[och]fürst[lichen] Gnaden von Kempten, vigore churfürst[lich]en prothocolli sub dato | 6ten martii 1742 bey dem offertorio, nachdeme ihro May. der Kayßerin sie den scepter, und reichsapfel übergeben, das opfer der Kayßerin May. ablegen, welches aber vermittelst einiger verweylung übersehen, mithin durch den kayß[erlich]en Obrist-Hoff-Meistern27 (welcher dießerwegen sich umb- und zuruckh geßehen hatte) verrichtet worden.

Nach vollendtem gottes dienst hatten ihro May. die Kayßerin bey dem zug von dem domb auf den Römer die beede Herrn Fürsten von Fuld, und Kempten gleich nach denen Fürstinen, welche allerhöchst deroßelben die schleppe nachtragen28, zu beeden seiten etwas ruckhwerts beglaittet, allwo | sie vor- und nach der kayß[erlichen] tafel das Benedicite [!], et Gratias gebettet, soforth in dem kayß[erlich]en speiß-saal an einem beßonderem tisch auf das herrlichste tractiret worden, und hat dieße kayß[erliche] offene tafel biß abendts um 7 uhr gedauret.“

  1. Hugo Schnell, Die fürstäbtliche Residenz zu Kempten und ihre Prunkräume, München 1947, 105. Siehe auch https://www.allgaeu.de/images/ll8kn15f8_c-/prunkraume-der-residenz.jpeg und https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst%C3%A4btliche_Residenz. []
  2. Volker Laube, Das Erzmarschallamt der Fürstäbte von Kempten, in: Birgit Kata (Hg.), “Mehr als 1000 Jahre …”. Das Stift Kempten zwischen Gründung und Auflassung 752 bis 1802 (Allgäuer Forschungen zur Archäologie und Geschichte, 1), Friedberg 2006, 191-217, hier 214f. []
  3. Laube, Erzmarschallamt, 199-206. []
  4. Sein Naheverhältnis zum Kaiserhof beleuchtet der Umstand, dass er 1708 zum Präsidenten des Reichshofrates berufen wurde, wobei er das Amt aber wegen Widerständen nicht antrat. Von 1707 bis 1712 fungierte er als kaiserlicher Kommissar bei der Visitation des Reichskammergerichtes; siehe zuletzt Peter Kreutz, Auf dem Weg zu modernem Grundbuchwesen – die Landtafel des Fürstentums Kempten, in: Zeitschrift für Schwäbische und Bayerische Rechtsgeschichte 1 (2017), 407-438, hier 416-421. []
  5. Johann Jakob Speidel, Speculum iuridico-politico-philologico historicarum observationum et notabilium …, Nürnberg 1657, 679. []
  6. Siehe etwa Peter Moraw, Fuldas Stellung im spätmittelalterlichen Reich, in: Berthold Jäger (Hg.): Fulda im alten Reich (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins, 59), Fulda 1996, 63-84. []
  7. Mit starker historischer Argumentation siehe etwa August Benedikt Michaelis, Dissertatio epistolica De archicapellano Imperatricis Augustae [Michaelis Präses, Johann Philipp von Carrach], Halle 1750. []
  8. Ahasver von Fritsch, De Augusta Romanorum Imperatrice, Ejusque Juribus, Privilegiis ac Praeeminentiis diatribe, Naumburg-Rudolstadt 1667, 42. []
  9. Johann Karl König, Dissertatio de archimareschallo Augustae Imperatricis [Carl Andreas von Wiesenhüten Resp.], Marburg 1748. []
  10. Laube, Erzmarschallamt, 204. []
  11. Dies war freilich sowohl 1690 wie 1742 bei den Krönungen nicht unumstritten; die Diskussion kann hier aber nicht ausführlich dargestellt werden. []
  12. Laube, Erzmarschallamt, 194-196. Das vom fürstlichen Sekretär Würth verfasste Diarium findet sich in Staatsarchiv Augsburg, Fürststift Kempten, Akten A 398 und B 93. []
  13. Österreichisches Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Krönungsakten, Karton 57, fol. 40r-50r, 21.02.1742 bzw. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Kurköln VIII (Geistliche Sachen), Nr. 515: Die Kaiserkrönung 1742, fol. 12r-21v, 5.02.1742. []
  14. Siehe etwa Merckwürdiges Diarium sowohl von der Wahl und Krönung Ihro Kayserl. Majestät Carls des VII als auch von der Krönung Ihro Majestät der Kayserin Maria Amalia, wie solche… in Franckfurt am Mayn vollzogen worden, 3 Teile in einem Band, Frankfurt am Main 1742, weitere Publikationen siehe http://kaiserin.hypotheses.org/bibliographie/kroenungen-im-medienecho. []
  15. Laube, Erzmarschallamt, 212f. mit Abb. []
  16. Der Fürstabt von Kempten. []
  17. Hier schließt sich die Aufzählung der Gefolgsleute des Fürstabts in der Ordnung an, in der sie ihn zur Krönung begleiteten. []
  18. Im Jahr 1742 krönte der Kurfürst von Köln, Clemens August von Bayern, seinen Bruder und seine Schwägerin Karl VII. und Maria Amalia. Der Kurfürst von Mainz hatte unter Hinweis auf sein Alter, wahrscheinlich aber eher aus politischen Erwägungen angesichts der Auseinandersetzung zwischen dem neugewählten Kaiser und Maria Theresia, sein Krönungsrecht an ihn abgetreten. []
  19. Der hochrangige Geistliche, der Salbung und Krönung des Königs bzw. Kaisers vornahm. In der Frühen Neuzeit war das im Alten Reich immer der Kurfüst-Erzbischof von Mainz, bis auf die Ausnahme des Jahres 1742. []
  20. Die Insignien eines Bischofes. []
  21. Die Gesandten des Nürnberger Rates überbrachten die in der Kirche des Nürnberger Heilig-Geist-Spitals aufbewahrten Reichsinsignien zu den jeweiligen Krönungsakten, waren am Krönungsort für ihre Aufbewahrung zuständig und geleiteten sie dann wieder nach Nürnberg zurück. Siehe auch http://kaiserin.hypotheses.org/93 []
  22. Amand von Buseck. []
  23. In Frankfurt am Main existierte natürlich keine Burg im Wortsinne, sondern gemeint ist das Quartier des Kaiserpaares in der Krönungsstadt. []
  24. Vorzimmer. []
  25. Oberstkämmerer Karls VII. war Graf Johann Maximilian von Preysing-Hohenaschau (1687-1764). Siehe auch https://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=kurzauswahl&adr=www.bayerische-landesbibliothek-online.de/preysing. []
  26. Rückzugsort, hier im Sinne des letzten, nicht öffentlich zugänglichen Raumes im kaiserlichen Appartement. []
  27. Obersthofmeister der Kaiserin war seit 1740 Emanuel Graf Arco. []
  28. Die Krönungsbeschreibung erwähnt als Schleppenträgerinnen Theresia Emanuela von Bayern, eine Nichte der Kaiserin, Maria Anna von Bayern und Franziska Dorothea von Pfalz-Sulzbach. Siehe Merckwürdiges Diarium, Teil 3, 6. []

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Katrin Keller (12. Juni 2018). Der Erzmarschall der Kaiserin. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qliu


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