Ein überliefertes Kopialbuch zur Korrespondenz von Kaiserin Eleonore Magdalena, der dritten Frau Kaiser Leopolds I., enthält neben vielen anderen Schreiben zwei Briefe, die die Kaiserin im März 1698 nach Herford sendete. Empfänger waren die Äbtissin des Stiftes Herford und ihr Kapitel, und Anliegen der Kaiserin war es, eine Regelung hinsichtlich der Nachfolge der seit 1688 amtierenden Äbtissin vorzuschlagen.
Die beiden Schreiben lenken einerseits den Blick auf ein ungewöhnliches Phänomen der Geschichte des Alten Reiches, nämlich den Umstand, dass es hier Frauen adlig-fürstlichen Standes gab, die durch die Wahl zur Äbtissin eines reichunmittelbaren Damenstiftes de jure eigenständige Reichsfürstinnen waren. Dieses Phänomen wird zwar gern zitiert, ist aber erst in den letzten Jahren intensiver untersucht worden1. Noch immer sind freilich viele Details dieser speziellen Form selbständiger weiblicher Herrschaftsausübung unbearbeitet.
Andererseits zeigen die Briefe die Kaiserin als Akteurin der Reichspolitik, legte sie doch sowohl der regierenden Äbtissin Charlotte Sophie von Kurland (1651-1728)2 wie dem an der Regierung des Stiftes beteiligten Kapitel3 nahe, doch baldmöglichst eine Koadjutorin für die Äbtissin einzusetzen. Ein solcher Schritt war an sich nichts Ungewöhnliches, diente doch gerade im 17. und 18. Jahrhundert die Wahl einer Koadjutorin4, einer Nachfolgekandidatin zu Lebzeiten der Äbtissin, als Instrument der Herrschaftssicherung. In den Stiften, die ja Wahlfürstentümer waren, gefährdete der Tod der geistlichen Fürstin immer die Fortführung von Regierung und Administration bis zur Neuwahl. Deshalb wurde sehr häufig schon lange vorher durch die Wahl einer Koadjutorin die Nachfolge geregelt, ohne dass diese allerdings vor dem Tod der regierenden Äbtissin Einfluss auf die Geschicke des Stiftes nehmen konnte und durfte, wie dies der Hinweis der Kaiserin auf die Gesundheit der Äbtissin und die Bürde des Amtes nahe legen könnte.
Sehr klar formuliert Eleonore Magdalena in beiden Fällen, dass es ihren Vorstellungen entspräche, wenn die Wahl auf Maria Elisabeth von der Pfalz fallen würde. Leider ist es sehr schwierig, ohne Archivrecherchen in Herforder Beständen die Identität dieser Person zu ermitteln. Die dort überlieferte Akte zur Intervention der Kaiserin5 war mir leider noch nicht zugänglich. Es handelt sich auf jeden Fall nicht um eine der zahlreichen Schwestern der Kaiserin, die ja als Tochter des Herzogs von Pfalz-Neuburg, später Kurfürsten von der Pfalz, selbst eine Pfalzgräfin war. Vermutlich bezieht sich das Schreiben auf eine entfernte Verwandte der Kaiserin, auf Charlotte Sophie Elisabeth von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld (1662-1708)6.
Unabhängig von der Identität der Kandidatin ist jedoch davon auszugehen, dass es weder allein die Sorge der Kaiserin um die Gesundheit der ja erst 47jährigen Äbtissin, noch allein der Wunsch nach Versorgung einer entfernten unverheirateten Verwandten war, aus dem die beiden Schreiben resultierten. Dies wird schnell sichtbar, wenn man einen Blick auf die Situation in Herford im Frühjahr 1698 wirft:
Die Äbtissin Charlotte Sophie von Kurland und ihre Amtsführung waren nicht unumstritten, und eben im Frühjahr 1698 spitzten sich zwei Konflikte zu, die damit im Zusammenhang standen. Einerseits gab es schon seit der Wahl 1688 Spannungen zwischen der Äbtissin und der nächsthöchsten Amtsträgerin im Stift, der Dekanissin Sophie Ernestine zur Lippe (1652-1702)7. Letztere hatte selbst Äbtissin werden wollen, aber die Prinzessin von Kurland hatte die gewichtige Unterstützung ihres Onkels, des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg, in die Waagschale werfen und damit die Wahl für sich entscheiden können. Dieser schwelende Konflikt war 1696 im Streit um die Errichtung eines neuen Dekanissinnenhauses eskaliert und zog sich dann über Jahre hin. In diesem Zusammenhang warf die Dekanissin der Äbtissin vor, sie verwehre ihr und der Küsterin die ihnen zustehende Beteiligung an der Stiftsregierung. Die beiden Amtsträgerinnen riefen deshalb den Kurfürsten von Brandenburg als Schutzherrn des Stiftes zu Hilfe.
Damit verknüpften sie ihren internen Streit mit der Äbtissin freilich mit einem zweiten Konfliktfeld, denn der Kurfürst – mittlerweile nicht mehr Sophie Charlottes Onkel, sondern ihr Vetter Friedrich, der spätere erste König in Preußen – stand seinerseits mit der Herforder Fürstin auf gespanntem Fuße8. Er sah nämlich die relativ eigenständige Amtsführung der Äbtissin mit Mißtrauen und war insgesamt bestrebt, seinen Einfluss auf Stifte in der Nachbarschaft seiner Territorien auszudehnen. Dies betraf neben Herford etwa auch die reichsunmittelbaren Stifte in Quedlinburg und Essen9, in denen der Kurfürst Schutzrechte zur Einflussnahme auf die Stiftsregierung nutzen wollte. In Falle Herfords kulminierten die Spannungen im Sommer 1698 in einer Besetzung des Stiftes durch brandenburgische Truppen, durch die die Äbtissin zur Flucht gezwungen wurde10. Sophie Charlotte von Kurland reiste deshalb zum Reichstag nach Regensburg und von dort nach Wien, um Unterstützung gegen Brandenburg zu suchen und ihre Rechte durch die Reichsgerichte verteidigen zu lassen11. In Wien versuchte sie zudem, einen kaiserlichen Schutzbrief von 1570 erneuern zu lassen, um die brandenburgischen Zugriffsversuche abzuwehren und die Reichsunmittelbarkeit ihres Stiftes zu erhalten12. Allerdings gelang es weder dadurch noch durch anschließende jahrelange Vermittlungsversuche des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel13, den Konflikt beizulegen. Er dauerte bis ans Ende der Regentschaft Charlotte Sophies an.
Es liegt also nahe, den Wahlvorschlag der Kaiserin als konkreten Versuch zu interpretieren, auf einen Konflikt zwischen Reichsständen – dem Stift Herford und dem Kurfürsten von Brandenburg – Einfluss zu nehmen. Wahrscheinlich gerade deshalb betonte sie, dass die Intervention nicht erbeten worden sei, sondern „auß aigener besorgnus“ erfolge, dass sie also nicht zugunsten einer der beiden Konfliktparteien gegenüber der Äbtissin auftrete. Derlei Einflussnahme auf Wahlen waren trotz eigentlich freien Wahlrechtes im Stift keine Seltenheit14, und die Kaiserin konnte sich dabei zumindest teilweise auf eines ihrer wenigen Rechte im Alten Reich berufen:
Für die reichsunmittelbaren Damenstifte des Reiches stand ihr das sog. Ius primarium precum zu, das Recht, nach ihrer Rangerhöhung zur Kaiserin in diesen Stiftern einen Vorschlag für die Besetzung einer Stelle zu äußern, also eine Kandidatin für die Aufnahme in das Stift zu benennen15. Dass Kaiserin Eleonore Magdalena im Jahr zuvor in einem Konflikt um das Stift Quedlinburg direkt zur Unterstützung der Stiftsdamen aufgerufen worden war16, legt nahe, dass man ihr darüber hinaus einen gewissen Stellenwert als Schützerin der reichsunmittelbaren Damenstifte zuschrieb. Diesen Einfluss versuchte sie, wie die beiden Schreiben von 1698 belegen, auch in anderen Fällen geltend zu machen – im Falle Herfords allerdings offenbar ohne Erfolg.
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Familienkorrespondenz A 32: Briefkopial Kaiserin Eleonore Magdalena 1697 bis 1705, fol. 36v-37r
„An Abbitissin zu Herford vorschlag der Pfaltzgraffin Maria Elisabeth zu einer coadjutorin
Ehrwürdige und hochgebohrne Fürstin, liebe muemb und andächtige. Wir seint deiner Gn[a]d[en] und dem anvertrauten Stift dergestalt mit kay. gnad und offtmahliger vorsorg stäts gewogen, daß wir ihnen ins gesambt nicht allein alles guetes genädigst gönnen, sondern auch gehrn sehen wollen, daß gleich wie bißhero ganz ersprieß- und gedeylich geschehen, also d[ein]e Gn[a]d[en] noch lange jahr bey gueter gesundtheit der fürstl[ichen] Abbtey vorstehen, zugleich aber auch, damit dises zihl erreicht werde in denen vorfallenden beschwärlichkeiten, sorg und müehe in etwas einer überheb- und erleüchterung sich zue erfreüen ursach und gelegenheit habe, welches zu bewerckhstelligen, obschon unß derentwegen niemandt gebetten, wir auß aigener besorgnus dises mittel wolmeinend, und gnädigst in vorschlag bringen wollen, daß d[ein]e Andacht auß freyen willen, ohne geringsten eintrag, praeiudiz | oder schmellerung dero jurium die Prinzesin Maria Elisabeth Pfaltzgräfin bey Rhein zu einer coadjutorin nehmen, und erwehlen lassen mögte, wir hätten daran gwiß ein gnädigstes wolgefallen, und wurden solches absonderlich in kay. gnaden (womit wir d[eine]r And[ach]t stets wolgewogen bleiben) zuerkhennen bedacht sein. Datum Wien den 16. Martii 698“
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, , Familienkorrespondenz A 32: Briefkopial Kaiserin Eleonore Magdalena 1697 bis 1705, fol. 37r-38r
„An das weltlich Stifft zu Herford vorschlag zu annehmung einer coadjutorin daselbst.
Würdige, hochgebohrne, auch hoch und wolgebohrne ehrsambe geistliche, liebe andächtige. Mit was für sorgfalt, müehe, und arbeyth der weingarten des Herrn gebauet werde, ist ohne villsagen vorhin ieden genuegsamb bekhant, nichtsweniger oder villmehr dises sollen wir von geist- und weltlichen stifften gemeldet haben einer fürstl[ichen] Abbtey ohne beschwärlichkheit allein vorzustehen, will vill gesagt sein, eine dergleichen erkhüste vorsteherin in lang beständiger gesundtheit zuerhalten, ist dem stifft zuforderist auß | villen erheblichen ursachen zuwünschen, und allweeg mittel zusuchen. Wan wir nun für unß selbsten guet befündten der ehrwürdigen und hochgebohrnen Fürstin, unserer muemb und lieben andächtigen Charlottae Sophiae gebohrne Hertzogin zu Churlandt eüeres fürstl[ichen] stiffts Abbitissin bessere ruehe zugönnen, mithin zu deren etwas erleichterung ainige consolation geben zulassen, im fahl derselben durch eine coadiuterin assisstiert wurde; disen zweckh zuerraichen, thäten wir nicht ungleich vermainen, wan durch ordentliche wahlstimmen eüeres privilegierten stiffts eine dergleichen hierzue erwöhlet wurde, die allerseyts, auch unß zugleich acceptabl, und sonders angenehm fallen thäte, wäre aber vor andern unß sonderbahr lieb und g[nä]digst zuvernehmen, so der vor und außschlag auf die Princessin Maria Elisabeth Pfaltz Gräfin bey Rhein zuvernehmen sein wurde, welchen erfolg wir gegen eüch, und | besagt eüer stifft künfftighin in kay. gnaden mit denen wir euch sambt, und sonders wolgewogen seint, zuerkhennen unvergessen bleiben werde. Datum Wienn den 16ten martii 698.“
- Siehe die Literatur bei Ute Küppers-Braun, Ute, Dynastisches Handeln von Frauen in der Frühen Neuzeit,in: Heide Wunder (Hg.), Dynastie und Herrschaftssicherung in der Frühen Neuzeit. Geschlechter und Geschlecht (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft, 28), Berlin 2002, 221-238; sowie Schröder-Stapper, Teresa, Fürstäbtissinnen. Frühneuzeitliche Stiftsherrschaften zwischen Verwandtschaft, Lokalgewalten und Reichsverband, Köln-Weimar-Wien 2015. [↩]
- Schröder-Stapper, 523. Die Akte zu ihrer Inthronisation siehe http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=00001Vz_a5038165-cb76-4152-9f35-f6ee5c9a29cf [↩]
- In Herford bestand dieses aus vier Kapitularinnen und vier Kapitularen, letztere eigentlich Räte der Stiftsregierung, die angesichts der oft nicht am Ort anwesenden Kapitularinnen bes. im 18. Jahrhundert in Herford entscheidende Bedeutung hatten, siehe Schröder-Stapper 34. [↩]
- Schröder-Stapper, 45f. [↩]
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, C 101 Fürstabtei Herford, Landesarchiv – Akten, Nr. 242: Intervention der Kaiserin Eleonore Magdalena Theresia geb. Pfalzgräfin bei Rhein, für die Wahl der Pfalzgräfin Maria Elisabeth zur Koadjutorin 1697-1698, siehe auch http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=00001Vz_ac33e85d-9d76-432b-a89c-d26cf8259762. [↩]
- Zur neuen Identifizierung siehe einen anderen Blog vom Juni 2022. [↩]
- Schröder-Stapper, 167f, 239, 366-368. [↩]
- Schröder-Stapper, 119f., 146-149. [↩]
- Schröder-Stapper, 225-233. [↩]
- Schröder-Stapper, 148f., 225. [↩]
- Schröder-Stapper, 124f., 225. [↩]
- Schröder-Stapper, 424f., 437f., 446f. [↩]
- Schröder-Stapper, 270, 277. [↩]
- Schröder-Stapper, 44f. [↩]
- Schröder-Stapper, 490-498, zu ius primarium precum, das sie aber ausschließlich auf den Kaiser („das Reichsoberhaupt“) bezieht. Zum diesem Recht der Kaiserin in der Reichspublizistik z.B. Ahasver von Fritsch, De Augusta Romanorum Imperatrice, Ejusque Juribus, Privilegiis ac Praeeminentiis diatribe, Naumburg, Rudolstadt 1667, 58-65; Georg Friedrich Deinlein, De jure primariarum precum imperatrici augustae competente, Altdorf 1743. [↩]
- Schröder-Stapper, 41, 477. [↩]
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Katrin Keller (16. Oktober 2017). Kaiserin und Reichsstand: Der Konflikt um Herford 1698. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 26. März 2025 von https://doi.org/10.58079/qlim
Ein Gedanke zu „Kaiserin und Reichsstand: Der Konflikt um Herford 1698“