In einem der ersten Beiträge dieses Blogs1 habe ich, ausgehend vom Protokoll aus der Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, die Verhandlung im Kurkolleg über die Krönung der Kaiserin 1612 geschildert. Dieser kam ja ein besonderer Stellenwert insofern zu, als im Juni 1612 in Frankfurt am Main das erste Mal nach mehr als 150 Jahren wieder eine Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches gekrönt wurde. Warum gerade Anna von Tirol diese Kaiserin war, ist bislang unklar.
Man kann in diesem Zusammenhang sicher vermuten, dass Kaiser Matthias den Akt nutzen wollte, um die endlich errungene Kaiserwürde nach seiner eigenen Krönung noch ein weiteres Mal vor der Öffentlichkeit des Reiches darzustellen. Schließlich war es ihm erst nach langen Jahren des Konflikts mit seinem Bruder Rudolf und den anderen männlichen Mitgliedern des Hauses Habsburg, dem sog. „Bruderzwist im Hause Habsburg“2, gelungen, sich als Nachfolger des kinderlosen Rudolf II. durchzusetzen. Aber ist es denkbar, dass auch die Kaiserin selbst daran aktiv teil hatte, dass sie ihrerseits auf eine Krönung hinarbeitete?
Das in diesem Blog publizierte Protokoll, aus dem ein Auszug hier noch einmal wiedergegeben wird, enthält keinen Hinweis darauf. Anton Chroust aber, der 1906 eine Sammlung von Akten zum Regierungsantritt von Kaiser Matthias publizierte3 hat dieses Protokoll in seine Zusammenstellung aufgenommen. Er paraphasiert dort das in Dresden überlieferte Exemplar des Protokolls4, das also aus der Feder eines der sächsischen Sekretäre stammen muss. Kurfürst Johann Georg I. nahm selbst am Krönungstag teil und war bei der Verhandlung über die Krönung persönlich anwesend. Chroust hält am Ende fest: „Da die Königin wünscht, dass ihre Krönung allein geschehe, wird für sie die Krönung auf den 25. Juni festgesetzt.“ (Ebenda, 557.)) Ohne eine konkrete Quelle zu nennen, legt auch Harriet Rudolph in ihrer Studie zum „Reich als Ereignis“5 nahe.
Und tatsächlich beinhaltet der Protokolleintrag eine deutlich abweichende Formulierung von dem des Mainzer Kurfürsten, die der Auszug unten wiedergibt. Danach ließ der Kurfürst am 22. Juni 1612 dem Kurfürstenrat mitteilen, daß die Königin Anna bei ihm um ihre Krönung persönlich angesucht habe. Am Ende des Protokolls zur Sitzung vom 23. Juni6 findet sich dann noch die Formulierung „daß sie iren actum gerne allein haben wollten“, die sich ebenfalls auf die Königin beziehen lässt. Allerdings legt ein im gleichen Faszikel folgendes Schriftstück7 eine andere Deutung nahe: In der Beschreibung der Krönung Kaiserin Annas wird zuerst noch einmal die Beschlussfassung des Kurfürstenrates referiert. Hier wird nun eindeutig gesagt, dass die Krönung aufgrund der Bitte des Kaisers darum stattfinden solle8, und die eben zitierte Formulierung wird mit klarem Bezug auf Kaiser Matthias wiederholt9.
Ein Gespräch der Kaiserin mit dem Kurfürsten, wie es die Protokollnotiz nahe legt, ist dabei keineswegs ausgeschlossen, wie andere Quellen andeuten. Nach Ende des Wahltages schrieb der Kurfürst von Mainz beispielsweise einen Brief an die Kaiserin, in der er ihr verschiedene Agenden der Reichspolitik ans Herz legte und dabei indirekt auf Gespräche Annas mit den Kurfürsten verwies10. Und in einer Aktenedition zum Reichstag des Jahres 1613 wird eine Äußerung Johann Schweickhards von Kronberg überliefert, die belegt, dass der Kurfürst Anfang Oktober dieses Jahres mit Kaiserin Anna sprach, um ihre Fürbitte in einer Auseinandersetzung mit Kardinal Khlesl, dem wichtigsten Berater des Kaiserpaares, zu erlangen11
Zur Prüfung der einander widersprechenden Angaben konnte dann noch das Protokoll herangezogen werden, das die Sekretäre des Kurfürsten von der Pfalz über die Verhandlungen 1612 verfassten. Auch Friedrich von der Pfalz war persönlich in Frankfurt anwesenden; bei den Verhandlungen des Kurfürstenkollegiums vertrat ihn aber sein Vormund, da er erst 16 Jahre und damit noch minderjährig war. Hier ist ebenso wie im Mainzer Protokoll eindeutig die Rede davon, dass es der König bzw. Kaiser gewesen sei, der um die Krönung seiner Gemahlin gebeten habe. Dies hätte auch dem Usus entsprochen, wie ihn in der Folgezeit die Reichsjuristen festhielten12: Die Krönung der Kaiserin hänge allein vom Willen des Kaisers ab, den er auch in seiner Bitte an den Koronator im Laufe des Krönungrituals öffentlich kund tat13.
Der Vergleich der drei Protokollniederschriften gibt somit keine endgültige Klarheit darüber, ob Kaiserin Anna wirklich selbst und aktiv ihre Krönung in Frankfurt betrieben hat. Die von Chroust und nach ihm auch von Harriet Rudolph explizit konstatierte Mitwirkung lässt sich zwar aus dem Dresdner Exemplar herauslesen, aber die beiden anderen Protokolle stehen dem ebenso entgegen wie die erwähnte Dresdner Krönungsbeschreibung. Damit ist das Protokoll des Kurfürstenrates zugleich eine Erinnerung an eine quellenkritische Grundposition: Es genügt eben nicht, sich auf ein – zugegeben sehr deutliches und für meine Vorstellung vom Agieren frühneuzeitlicher Kaiserinnen auch sehr hilfreiches – Zitat zu stützen. Gerade bei ungewöhnlichen und unerwarteten Aussagen gilt es, diese möglichst sorgfältig zu prüfen. Auch scheinbar so „amtliche“ Schriftstücke wie Protokolle bedürfen unbedingt dieser Prüfung, ein Umstand, der als Binsenweisheit gelten kann, aber im postfaktischen Zeitalter durchaus noch einmal hervorgehoben werden darf.
Zur gültigen Beantwortung der in der Überschrift gestellten Frage allerdings wird man vorerst auf weitere Quellenfunde warten müssen. Immerhin gibt es noch einen weiteren Hinweis jenseits des Dresdner Protokolls: Melchior Goldast legte 1614 in seinen juristischen Ausführungen zur Kaiserin14 nahe, dass Anna ihre Krönung durchaus selbst betrieben haben könnte. Er hielt fest, sie habe „… durch dero hohen Verstand so viel können zuweg bringen und in d[as] Werck setzen / daß die ungeübte und abgangene Crönung / wie sie von jederman domals im Reich darfür wardt gehalten / widerumb an E[uer] K[aiserlichen] Maj[estät] Person ist angefangen und auffkommen …“15. Allerdings nahm kein einziger der späteren Reichsjuristen darauf in irgendeiner Weise Bezug …
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsakten, Karton 10, Protokoll des Kurfürstenrates, Auszüge (Bl. 164v-165r,167r)
„Zeigt Meintz16 ahn wie das der Romischen konig. Matt. vorhabens seie, die Konigen nach kunfftigen montag auch croenen zulaßen, hetten bevelch solches zuproponiren unnd von den | [165] Churfursten zuvernehmen was dabey ihre meynung unnd gelegenheit seie. Es seint aber daruff die Churf[ürsten] von einander geschieden und haben sich nichts daruff erklert.
Saturni 23 junii mane Meintz proponit Es seie gestrigs zur nachrichtung angezeigt worden, das die cronung des Konigs und Konigin sol vorgenommen [werden] ob man sich daruber etwas erkleren wolle.
[…] [Bl. 170r/v: Mainz] Zeigt daneben der Konigen cronung halben, ahn das dem Konig der schlus referirt, es pitten aber die konig. Mat. gar hoch, das beede cronungen nit uf einen tag sonder | uf zwen nacheinander volgende täge geschehen dieweil alle praeparationes und anstalt daruff albereit gemacht, begerten ihr Matt. nit, bey der Konigen cronung die Churf[ürsten] mit den diensten zu beschweren17; deßen die Hern Churfursten also zufrieden gewesen, jedoch das man sich gegen ihrer Matt. deßen in schrifften erklere das er den Churf[ürsten] ahn ihrer freien wahl ohne nachteil sein soll.“
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/08: Anderes Buch, Wahltagssachen, wie Erzherzog Matthias zu Österreich, König in Ungarn und Böhmen, zum Kaiser erwählt und gekrönt worden, dabei das von solcher Wahl zu Frankfurt am Main gehaltene Protokoll 1612, Auszüge (Bl. 244v-245r, 256r/v)
Bl. 244v-245r: „Ingleichen ließen ire Churf[ürstlichen] G[naden] [von Mainz] auch berichten, daß die Königin bey derselben umb dero crönung, damit solche alhier verrichtet werden möchte, angeregt, die auch gehalten werden sollte, ob vielleicht dabey noch etwas zu erinnern. [… Am 23. Juni] Seind die Herrn Churfürsten abermals inn der person zusammen kommen, und hat der meintzische Cantzler zur consultation nachvolgender eingang gemacht: Es | [245] wehre iren churf. GGGG [Gnaden] und den herrn brandenburgisch abgesandten gestern zur nachrichtung vermeldet worden, daß morgen nebenst den König auch die Konigin gekrönt werden solte, und hette ir gnedigster herr deroselben gutachten, ob etwas dorbey zuerinnern, freundlich bitten laßen.“
Bl. 256r/v: „Dabey haben sie [Mainz] vermeldet, daß ir gnedigster herr18 inen itzo entbieten laßen, wie s[eine] churf[ürstlichen] G[naden] zwar willig, der Königin crönung mit des Königs uno actu vorzunehmen, wie sie dann auch irer Mait. abgeordneten, daß dieses also gehalten werden solte, albereit vermelden laßen. Es hette aber der König zum höchsten dafür gebeten, mit vermelden, wie ire kön. Mait. allesachen darnach angestellet, daß | sie iren actum gerne allein haben wolten, Und dieweil sie die herrn Churfürsten, bey der Königin crönung mit dem ufwartten zu beschweren nicht begerten, So wolten sie sich getrösten, es würde uber diesem passu sonderlichs nichts ferner difficultirt werden.“
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Kurpfalz, Kasten blau 97, Nr. 3 Wahl- und Krönungsakten Kurpfalz Kaiser Matthias 1612, Protokoll des Kurfürstenrates, Auszüge (S. 120, 122, 126)
S. 120: „Morgen wehren die zollsachen vorzunehmen propo[nierte ?] Meintz, churf[ürstliche] G[naden] het befohlen anzudenken, das der Konigin crönung noch vorgehen werde, ob etwan dabei ichtes zuerinnern.“
S. 122, 23.06.1612: „Meintz: Sey vor ettlich tagen vom Konig deshalb ersucht worden, contraticyre der G[olden] Bull nit, so verstünds and[er]st nit, alß das es corona[tio] regiae c[on]iugis [?] sein soltt, und kheinen praejuticium roe. successionis, darauß zumachen, woltens referiren, auch dem Konig anzeigen daß man zufrieden, weiln es ohn nachtheil des Reichs, lieber aber sehe man, das es uno actu mit sein des Konigs crönung geschehe.“
S. 126: „Sonst hett Meintz inmittelst dem Konig die resolo[tio]n dero gemahlin der Königin crönung wegen gegeben. Der nehme solche an, beg[er]e aber die erst uff montag hernach fürgehen zulassen, weil alle anstellu[n]gen also darnach gemacht.“19
- Siehe dort auch das im Folgenden besprochene Protokoll im vollständigen Wortlaut. [↩]
- Der Begriff stammt von Franz Grillparzer (http://www.habsburger.net/de/kapitel/habsburgs-bruderzwist-rudolf-ii-gegen-matthias), wird aber auch in der Forschung verwendet, siehe zuletzt Bůžek, Václav (Hg.), Ein Bruderzwist im Hause Habsburg (1608 – 1611) (Opera historica 14), České Budějovice 2010. [↩]
- Chroust, Anton (Bearb.), Der Ausgang der Regierung Rudolfs II. und die Anfänge des Kaisers Matthias (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher 19), München 1906. [↩]
- Der von ihm ausgewiesene Druck des Protokolls reichts nur bis zur 15. Session und enthält die Verhandlungen zur Krönung nicht, siehe: Johann Christoph Müldener, Capitulatio harmonica …, Halle an der Saale-Dresden 1697. [↩]
- Rudolph, Reich, 289. [↩]
- Bl. 256r/v. [↩]
- Bl. 272r-277r. [↩]
- Bl. 272v. [↩]
- Bl. 273r. [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Wahl- und Krönungsakten, Karton 11, Bl. 377r-378v, 12.07.1612, Konzept. [↩]
- Chroust, Anton (Bearb.), Der Reichstag von 1613 (Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher 11), München 1909, S. 484f. Auch der Kurfürst von Köln hatte damals bei ihr Audienz, siehe ebenda, 673f. [↩]
- Beispielsweise Moser, Johann Jakob, Neues teutsches Staatsrecht, Bd. 2, Stuttgart 1767, 642. [↩]
- Siehe dazu beispielsweise Pontificale Romanum Clementis VIII. iussu restitutum atque editum, Roma 1595, 169f. [↩]
- Siehe dazu https://kaiserin.hypotheses.org/104. [↩]
- Melchior Goldast von Haiminsfeldt, Politische ReichsHändel Das ist, allerhand gemeine Acten, Regimentssachen, vnd weltliche Discursen: Das gantze heilige Römische Reich, die Keyserliche vnd Königliche Majestäten, den Stul zu Rom, die gemein Stände deß Reichs … betreffendt , Frankfurt am Main 1614, Vorrede, unpag. [↩]
- Der Kurfürst von Mainz war allerdings wegen eines Unwohlseins nicht selbst bei der Zusammenkunft anwesend, sonder ließ sich vom Mainzer Domprobst Georg Friedrich von Greiffenclau vertreten. [↩]
- Im Rahmen der Krönung hatten alle persönlich anwesenden Kurfürsten öffentlich bestimmte Funktionen auszuführen, die auf den Reichsämtern beruhten, die jeder Kurwürde zugeordnet waren, zur Praxis dieser Ämter siehe zuletzt Thomas Poggel, Die Krönung des römischen Königs und Kaisers in der Frühen Neuzeit. Ein alltagsgeschichtlicher Zugang, in: Concilium medii aevi 15 (2012), 185-211; Abbildungen dazu in http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/173227/1/ [↩]
- Kaiser Matthias. [↩]
- Hier fehlt der Hinweis auf Verschonung der Kurfürsten mit Ämtern, die in Wien und Dresden enthalten ist. [↩]
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Katrin Keller (16. August 2017). Was tat Kaiserin Anna wirklich? Kaiserin und Reich. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qlik