https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kaiserin_Maria_Theresia_(HRR).jpg?uselang=de

Ein neuer Mythos. Zu Élisabeth Badinters Bild von der „modernen Frau“ Maria Theresia

Elisabeth Badinter hat schon im letzten Jahr ein kleines Buch vorgelegt, in dem sie ihre Sicht auf Maria Theresia darstellt; ein Buch, das in Frankreich den Blick auf die Königin und Kaiserin lenkte, die dort (wenn überhaupt) im Wesentlichen als Mutter von Marie Antoinette ein Begriff ist1. Vor wenigen Wochen ist der Text nun auch in deutscher Übersetzung erschienen und hat erneut für Aufmerksamkeit gesorgt2.

Das handliche Buch ist eine sichtlich individuelle Annäherung an Maria Theresia, in der Badinter versucht, sich in psychologisierender Manier der Herrscherin zu nähern. Basis dafür sind ihr vor allem Briefe3 – Briefe Maria Theresias und ihrer Kinder, Schreiben auswärtiger, in erste Linie französischer und preußischer Diplomaten und einiger hoher Amtsträger des Wiener Hofes. In der Einleitung des Buches betont Badinter das Potential dieser Quellen für die „dichte Beschreibung“ einer historischen Person; in Interviews wird hervorgehoben, dass sie sich über Jahre mit Archivquellen befasst habe, um eben diese individuellen Statements zu Maria Theresia als Person zu sammeln.

Anhand dieses – zweifellos interessanten – Ausschnittes aus der riesigen schriftlichen Überlieferung zu Person und Herrschaft Maria Theresias formuliert Badinter ihr Bild, das in der auch in mehreren Interviews formulierten Auffassung gipfelt, dass die Königin-Kaiserin einen „kostbaren Meilenstein für die Geschichte der Frauen“4 darstelle und als erste werktätige Frau der Geschichte gelten müsse, weil sie Beruf, Ehe und Kinder zu vereinen gehabt habe.

Als Historikerin, die sich seit geraumer Zeit mit dem Problem der Herrschaftsteilhabe von Fürstinnen befasst, bin ich allerdings der Meinung, dass das Buch in erster Linie eine Idee von Frau Badinter darstellt und von einer kritischen Reflexion über eine Person über weite Strecken weit entfernt ist. Die konsequente Beschränkung auf den angesprochenen Quellenfundus ist zeitsparend5 und verschafft Badinter zahlreiche Zitate, deren Inhalt zwischen köstlich und despektierlich schwankt. Dass sie fast nirgendwo kritisch mit den Äußerungen von Zeitgenossen – sehr viel weniger häufig werden Zeitgenossinnen zitiert – oder der Kaiserin selbst umgeht, ist insbesondere aufgrund der Spezifik von Briefen als Quellen mehr als problematisch. Die Frage, welche Absichten Diplomaten, politische Gegner wie Friedrich II. von Preußen oder Amtsträger mit ihrer Berichterstattung verfolgen, wäre an vielen Stellen mehr als angemessen gewesen, um Äußerungen zu relativieren oder auch nur zu verstehen.

Dass Elisabeth Badinter nicht die gesamte, äußerst umfangreiche Literatur in deutscher Sprache zu Maria Theresia und ihrer Zeit zur Kenntnis genommen hat, ist angesichts des essayistischen Charakters ihres Textes kaum verwunderlich und auch nicht an jedem Punkt erforderlich. Aber es ist nicht zu leugnen und wird bei der Lektüre überdeutlich, dass eine gewisse Kenntnis des historischen Umfeldes ihrer Heldin, des Normensystems des 18. Jahrhunderts oder der Biografie anderer Fürstinnen der Darstellung nicht abträglich gewesen wäre. Sicherlich hätte man damit den einen oder anderen der zahlreichen inhaltlichen Fehler und Ungenauigkeiten verhindern können6.

Ins Absurde gleitet das Bild jedoch ab, wenn Badinter, wie in mehreren Interviews geschehen, Maria Theresia als Proto-Feministin sieht und die Kaiserin-Königin als erste Frau sieht, die Beruf und Familie habe vereinbaren müssen 7.

Dieses Bild ist in zweierlei Hinsicht falsch: Zum einen deshalb, weil es schon lange vor Maria Theresia und lange nach ihr Frauen verschiedener sozialer Herkunft gab, die genau das taten, und zwar Handwerksfrauen, die in der Werkstatt des Ehemannes tätig waren, den Absatz der Erzeugnisse organisierten und den Haushalt inklusive Nebenerwerbswirtschaft zu bestreiten hatten. Aber auch Bäuerinnen, die erhebliche Teile großer Wirtschaften zu organisieren hatte oder adlige Damen, die einen mehr oder weniger umfangreichen adligen Besitz verwalteten, während ihr Ehemann auf Reisen war im Namen seines Fürsten, in Kriegsdiensten oder sich als Amtsträger im Staatsdienst betätigte. Weitere Beispiele ließen sich anführen – mit ihrem Bild von Frauenarbeit scheint Frau Badinter doch sehr von einem Bild bürgerlicher Privatheit beeinflusst, die aber erst im 19. Jahrhundert gedacht und selbst dann nur selten gelebte Realität wurde.

Zum zweiten ist das Bild falsch, weil es auch in fürstlichen Paaren zumindest des deutschen Sprachraumes üblich war, dass die Ehefrau an der Ausübung von Herrschaft beteiligt war. Das deutet Badinter durch ihren Bezug auf Maria Theresias Großmutter, Mutter und Tante selbst an. Sie weist zu Recht darauf hin, dass die angeblich auf die Herrschaft so völlig unvorbereitete Kaiserin8 in ihrer Jugend von mehreren Frauen mitgeprägt wurde, die ihrerseits nicht ohne politischen Einfluss waren9: ihre Mutter Elisabeth Christine, ihre Tante Amalie Wilhelmine, ihre Großmutter Christine Louise von Braunschweig-Wolfenbüttel10. Auch der Hinweis Badinters darauf, dass die Kaiserin später Kontakte über diese und andere Frauen nutzte, um im politisch-diplomatischen Bereich Einfluss zu nehmen oder Ziele zu verfolgen11, ist wichtig. Sie nutzt beides jedoch nicht.

Fürstinnen waren gewöhnlich in die Ausübung dynastischer Herrschaft einbezogen, indem sie beispielsweise an fürstlicher Repräsentation teilnahmen, Aufgaben im Bereich von konfessioneller Selbstdarstellung zu erfüllen hatten, indem sie Kinder erzogen und deren Eheschließungen mit vorbereiteten, indem sie für die Organisation von Hofleben und fürstlichem Wirtschaften Verantwortung übernahmen. Nicht selten wirkten sie auch als Statthalterinnen abwesender Ehemänner oder Söhne oder als politische Ratgeberinnen ihrer Männer.

Basis dafür war ein Herrschaftsverständnis, das sich von unseren heutigen Vorstellungen von Macht und Politik deutlich unterschied. Wir stehen in einer Denktradition des 19. Jahrhunderts, die Herrschaft und Staat in eine unauflösliche Verbindung setzte: Institutionen waren Basis politischer Einflussnahme, die im 19. Jahrhundert zunehmend auch durch parlamentarische Entscheidungsfindung sowie durch klar definierte institutionelle  Abläufe bestimmt bzw. realisiert wurde.

Über Jahrhunderte war in Europa und darüber hinaus jedoch nicht der Staat als Institution die Basis für Herrschaftsausübung. Die Legitimität, die Rechtfertigung von Herrschaftsausübung lag über Jahrhunderte für beide Geschlechter vielmehr in der Zugehörigkeit zu einer Herrschaftsschicht, dem Adel, und in Geburtsrechten begründet. Das zeigt auch der Fall Maria Theresia: Sie erhielt die Möglichkeit zur aktiven Herrschaftsausübung aufgrund ihrer Geburt als ältestes legitimes Kind Kaiser Karls VI. und seiner Gemahlin Elisabeth Christine. Als Repräsentantin einer Dynastie erbte Maria Theresia Herrschaftsansprüche, die sie ihrerseits an ihre Kinder, in erster Linie an ihre Söhne, weitergab. Allerdings erst nachdem sie sie erfolgreich und mit großen militärischen und finanziellen Aufwendungen gegen die Versuche anderer dynastischer Interessenten verteidigt hatte, die Teile der habsburgischen Ländern wiederum als ihr legitimes Erbe aufgrund dynastischer Verbindungen ansahen.

Maria Theresia war also vielleicht als Herrschaftsträgerin besonders erfolgreich (sowohl im Innern wie in der europäischen Politik), sie war als Frau, die Herrschaft ausübte, jedoch keineswegs eine derartige Ausnahme, wie der Text von Frau Badinter nahelegen will. Dabei war sich die Kaiserin ihrer zwiespältigen Position als Frau im zeitgenössischen Normensystem durchaus bewusst, auch das verbindet sie mit vielen anderen Fürstinnen. Das machte sie aber wohl kaum zur Feministin. Dass Maria Theresia die ihr durch ihre dynastische Zugehörigkeit zugefallene legitime Herrschaftsausübung nicht an ihren Ehemann abtrat, wie viele Zeitgenossen das erwartet hatten, zeigt, dass sie selbstbewusst genug war, sich Herrschaftsausübung zuzutrauen12. Zielgerichtet setzte sie dabei auch die Zuschreibung von Geschlechterrollen ein, indem sie sowohl „weibliche“ Schwäche wie „männliche“ Stärke erkennen ließ13.

Diese Zuschreibung von Eigenschaften zu Geschlechtern wurde bereits in der Frühen Neuzeit gern genutzt, um die eigentlich obskure Herrschaft von Frauen, die das dynastische System aber eben möglich machte, zu relativieren. Herrschenden Fürstinnen wurde – wie Maria Theresia – gern „Männlichkeit der Seele“ und für das weibliche Geschlecht „ungewöhnliche“ Tugenden zugeschrieben. Derartige Formulierungen tauchen auch in den von Badinter genutzten Quellen wiederholt auf. Sie zitiert diese aber ausschließlich14, um Maria Theresias ungewöhnliche Persönlichkeit zu charakterisieren – damit nimmt sie eine typisch männliche Rechtfertigungsstrategie auf: Bestimmte Frauen können Herrschaft ausüben, weil sie eigentlich keine Frauen, sondern durch ihre Qualitäten Männer sind. Für eine Feministin eine nicht unproblematische Volte, will mir scheinen.

„Die Macht der Frau“ – „Le pouvoir au feminin“ – Beide Varianten des Buchtitels deuten schließlich an, was Badinter in ihrem Buch ebenfalls thematisiert: eine „weibliche“ Ausprägung von Macht. Im Kapitel „Die Besonderheiten ihrer Regierung“15 zählt sie Freundschaft, Treue und Dankbarkeit als zentrale Werte, denen Maria Theresia in ihrer Regierungszeit gefolgt sei und betont das „Affektive“ in Maria Theresias Regierungspraxis. Vergleichsgrößen für Badinter sind dabei Ludwig XV. von Frankreich und Friedrich II. von Preußen, von denen sich die Kaiserin (wohltuend) durch die oben angesprochenen Eigenschaften abgehoben habe. Nun möchte ich die persönlichen Eigenschaften Maria Theresias dahingestellt sein lassen, obwohl sich der Verdacht aufdrängt, dass Badinter hier nicht ganz frei von Idealisierung ihrer Heldin ist. Interessant ist aber, dass sie ausschließlich Männer als Maßstab heranzieht, noch dazu Männer, die politische Gegner der Kaiserin waren. Andere Frauen spielen dagegen keine Rolle – in dem so geschaffenen Bezugssystem ist es leicht, individuelle als geschlechtsspezifische Unterschiede zu verallgemeinern.

„Ebenso wie Elisabeth I. von England oder Katharina II. von Russland mit absoluter Macht versehen, musste sie – im Gegensatz zu Letzteren – während ihrer gesamten Regierungszeit mit ihrer Weiblichkeit zurechtkommen.“16 Diese Feststellung der Autorin, mit der sie die Einzigartigkeit der Kaiserin betonten möchte, ist zumindest in der deutschen Übersetzung nicht frei von Absurdität: Waren Elisabeth oder Katharina keine Frauen, weil sie unverheiratet bzw. verwitwet waren? Mit ihrer Weiblichkeit zurechtkommen mussten alle regierenden Fürstinnen in der Frühen Neuzeit, gleichgültig, ob sie „absolute Herrschaft“17 als Regentin innehatten oder in dem Sinne regierten, dass sie mit ihrem Ehemann gemeinsam ein fürstliches Arbeitspaar bildeten. Weiblichkeit bedeutete ja keineswegs nur die Verpflichtung zur Reproduktion der Dynastie (so scheint Badinter sie zu verstehen), sondern auch die Zugehörigkeit zum untergeordneten Geschlecht.

Die Legitimität von Herrschaftsteilhabe bzw. -ausübung für Frauen adliger und fürstlicher Herkunft wurde zwar nicht in allen Teilen Europas – so wie in Frankreich mit der Durchsetzung der Lex Salica – grundsätzlich infrage gestellt. Aber sie blieb in jedem Fall Verhandlungssache: Auch Maria Theresia musste ihre erbrechtlichen Ansprüche aus der Pragmatischen Sanktion gegen Anfeindungen nahezu aller europäischen Mächte erst behaupten, und sie musste sie am Ende gegen ihren Ehemann ebenso verteidigen wie gegen ihren Sohn. Elisabeth von England wählte die Ehelosigkeit, um sich nicht dem Einfluss eines Ehemannes unterwerfen zu müssen, und Katharina von Russland entledigte sich ihres Mannes und hielt ihren Sohn auf Distanz, um sich als Frau erfolgreich im Herrscheramt behaupten zu können.

Als Vorkämpferinnen weiblicher Selbstbestimmung und politischer Amtsinhabe sind sie deshalb wohl kaum zu bezeichnen, beruhte die Möglichkeit ihres Handelns und Herrschens doch immer auf ihrer dynastischen Zugehörigkeit. Und Maria Theresias Vorgehen gegen „liederliche Frauenzimmer“ ebenso wie ihr Umgang mit ihren Töchtern zeigt, dass sie weibliche Selbstbestimmung keinesfalls als Wert an sich ansah, sondern allenfalls als Geburtsrecht der Erbin der Dynastie.

Maria Theresia trat als Hüterin und Akteurin dynastischer Herrschaft zweifellos besonders deutlich in Erscheinung und hat in der Geschichte der Habsburgermonarchie wie Europas nachhaltige Spuren hinterlassen können, weil sie als Erbtochter im Gegensatz zu ihren Vorfahrinnen weitgehend selbständig agieren konnte. Das Prinzip dynastischer Herrschaft, das das vormoderne Europa ebenso wie große Teile der vormodernen Welt prägte, erlaubte jedoch auch anderen Frauen in legitimer, von den Zeitgenossen akzeptierter Weise Zugriff auf Herrschaftsrechte. Die Beschäftigung mit Maria Theresia könnte Anlass dazu geben, sich künftighin nicht nur mit ihr als „Mann des Jahrhunderts“18 zu befassen, sondern das Bild vormoderner Herrschaft zu präzisieren und zu erweitern dadurch, dass auch ihre dynastischen Schwestern, Mütter und Großmütter Berücksichtigung finden. Dies wäre ein emanzipatorischer Schritt für die historische Forschung, die sich damit ihrer Zeitbedingtheit stellen und sich vom Erbe des 19. Jahrhunderts befreien kann. In diesem und nur in diesem Sinne wäre dann sogar Elisabeth Badinter zuzustimmen.

  1. Le pouvoir au féminin. Marie-Thérèse d’Autriche 1717-1780. L’impératrice-reine, Paris: Flammarion 2016. http://www.parismatch.com/Culture/Livres/Elisabeth-Badinter-salue-Marie-Therese-d-Autriche-1128023; http://www.lemonde.fr/livres/article/2016/12/01/les-trois-corps-de-marie-therese-d-autriche_5041230_3260.html; http://www.lefigaro.fr/livres/2016/12/11/03005-20161211ARTFIG00004–le-pouvoir-au-feminin-ou-la-conjugaison-des-contradictions.php; http://www.elle.fr/Societe/Interviews/Concilier-pouvoir-et-vie-de-famille-Elisabeth-Badinter-decrypte-l-empire-des-femmes-3384434; http://next.liberation.fr/livres/2016/11/25/marie-therese-savait-tout-faire_1530952 []
  2. Maria Theresia. Die Macht der Frau, übers. Von Horts Brühmann und Petra Willim, Wien Zsolnay 2017 http://www.zeit.de/2017/13/maria-theresia-biografie-300-geburtstag; http://www.spiegel.de/spiegel/kaiserin-maria-theresia-was-fuer-ein-kerl-a-1139620.html; https://cms.falter.at/falter/rezensionen/buecher/?issue_id=672&item_id=9783552058224; http://derstandard.at/2000053552971/Badinter-Maria-Theresia-ist-ein-wichtiger-Bezugspunkt; http://diepresse.com/home/5177661/Interview_Maria-Theresia-hat-ihre-Weiblichkeit-genutzt []
  3. Badinter, 10. []
  4. Badinter, 15. []
  5. Ungeachtet der wiederholten Betonung jahrelanger Arbeit in Interviews und Text. []
  6. Z.B. Badinter, 21 Fn. 22, 44, 47, 96, 98, 157, 165, 185, 225. []
  7. http://www.elle.fr/Societe/Interviews/Concilier-pouvoir-et-vie-de-famille-Elisabeth-Badinter-decrypte-l-empire-des-femmes-3384434 – „Marie-Thérèse d’Autriche était féministe avant l’heure ? Élisabeth Badinter. C’est la première à avoir expérimenté cette problématique féminine: concilier carrière de haut niveau et enfants.“ Siehe auch http://derstandard.at/2000053552971/Badinter-Maria-Theresia-ist-ein-wichtiger-Bezugspunkt Zitat: „Mit einem Wort, Maria Theresia vereinigte die drei femininen Attribute einer heutigen Frau, Mutter und Berufstätigen. Damit war sie in ihrer Zeit die Einzige; weder Katharina die Große in Russland noch Elisabeth I. in England haben dieses dreifache Nebeneinander geschafft. Maria Theresia ist deshalb ein wichtiger Bezugspunkt für die Geschichte der Frauen.“ []
  8. So allerdings auch Badinter, 21, 24. []
  9. Badinter, 29-40. []
  10. https://kaiserin.hypotheses.org/date/2017/01; https://kaiserin.hypotheses.org/date/2017/03 []
  11. Badinter, 151-165. []
  12. Siehe dazu auch das Zitat bei Badinter, 152. []
  13. Beispiele dafür bei Badinter 69, 76, 143, 145f. []
  14. Badinter, 57, 82, 176. []
  15. Badinter, 148-165. []
  16. Badinter, 274. In der französischen Ausgabe S. 329 „féminité“. []
  17. Badinter 12, 137. Hier benutzt Badinter einen Begriff, der in der deutschen Übersetzung zumindest missverständlich ist: Kein Fürst und keine Fürstin herrschte in der Frühen Neuzeit absolut in dem Sinne, dass er oder sie keinem Gesetz unterworfen war. []
  18. So bezeichnete sie ihr Vertrauter Taroucca in einem Brief, Badinter, 139. []

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Katrin Keller (13. Mai 2017). Ein neuer Mythos. Zu Élisabeth Badinters Bild von der „modernen Frau“ Maria Theresia. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qlih


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