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Die Geschichte einer Majestätsbeleidigung

Das Schreiben, mit dem Kaiserin Eleonora Magdalena sich Anfang Oktober 1702 an ihren Bruder Johann Wilhelm in Heidelberg wandte, hatte es in sich: Sie bezichtigte hier einen Grafen Lamberg eines „crimen laesae majestatis“, einer Majestätsbeleidigung, und forderte den Kurfürsten auf, dem Grafen keine Unterstützung angedeihen zu lassen, falls er bei ihm deshalb vorstellig werden sollte. Was hatte Lamberg sich zuschulden kommen lassen, dass er dieses schweren, mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens beschuldigt wurde?

Die Lektüre des unten wiedergegebenen Briefes erhellt zumindest die wichtigsten Fakten: Johann Adam von Lamberg (1677-1708) hatte im Frühjahr 1702 gegen den ausdrücklichen Wunsch von Anton Florian von Liechtenstein dessen älteste Tochter Antonia (1683-1715) geehelicht, die dies durch ihre Zustimmung zu einer scheinbaren Entführung ermöglich hatte. Da beide aus namhaften Familien des habsburgischen Hofadels stammten, mag man zunächst verwundert sein, dass sich die beiden jungen Leute zu einem so ungewöhnlichen Schritt veranlasst sahen.

In ihrem Buch über adlige Frauen berichtet Beatrix Bastl einige Hintergründe1:

Johann Adam hatte schon Anfang März 1702 seinem Vater Franz Joseph von Lamberg, dem Besitzer der großen Herrschaft Steyr in Oberösterreich2, von der Ablehnung Liechtensteins berichtet. Dieser habe ihm ausrichten lassen, er und seine Gemahlin, Barbara von Thun-Hohenstein, würden lieber die ewige Verdammnis in Kauf nehmen, als ihr ältestes Kind, eben die Tochter Antonia, mit Lamberg zu vermählen. Auch eine Intervention des Kaisers habe nichts bewirkt, denn Liechtenstein habe daraufhin nur gesagt „allein der König seye König, vnd er seye vatter yber seyn kindt“3.

Grund der vehementen Ablehnung war wahrscheinlich der Status des heiratswilligen Grafen: Johann Adam war „nur“ der zweitgeborene Sohn und hatte deutlich weniger Einkünfte zu erwarten als sein älterer Bruder als Erbe des Familienbesitzes. Zwar war er von seinem Onkel, dem Passauer Fürstbischof Kardinal Johann Philipp von Lamberg, erzogen worden, der ihn quasi an Kindes statt angenommen und ihm als Erbe die Herrschaft Kitzbühel versprochen hatte. Anton Florian von Liechtenstein aber war nicht nur der Besitzer umfangreicher Herrschaften in Böhmen und Niederösterreich. Als ehemaliger kaiserlicher Botschafter in Rom (1691 bis 1693) und Ayo (Obersthofmeister) Erzherzog Karls, des jüngeren Sohns von Kaiser Leopold I. und Eleonora Magdalena, bekleidete er auch prestigeträchtige Ämter und genoss die Gunst der kaiserlichen Familie. Angesichts dessen schienen ihm Lambergs Position als zweitgeborener Sohn ebenso wie dessen zu erwartende Einkünfte wohl nicht als adäquat für seine Tochter.

Die beiden jungen Leute aber beschlossen einvernehmlich, sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden zu geben und planten Antonias Flucht: Sie ließ sich im Frühjahr 1702 von Lamberg in Wien entführen (entweder aus der Kirche oder aus dem elterlichen Haus), und die beiden heirateten. Als Lamberg am 10. November 1702 dies seinem Vater brieflich berichtete, war die Flucht des Paares freilich schon zu Ende: Hans Adam war auf Verlangen Liechtensteins im Oktober 1702 in Graz in Gewahrsam genommen worden; seine Frau Antonia wurde bei den Ursulinen in Innsbruck festgehalten. Nach längerem Hin und Her über den Umgang mit dem jungen Paar wurden beide im Frühjahr 1703 zwar vom Kaiser begnadigt. Anton Florian von Liechtenstein aber kannte keine Gnade, sondern verstieß und enterbte seine Tochter und bedrohte sowohl sie wie ihren Ehemann mit Mord.

Johann Adam von Lamberg bemühte sich in der Folge bei seinem Vater um eine finanzielle Absicherung, der freilich auf seine beschränkten Mittel verwies, die ihm keine fürstliche Ausstattung der jungen Frau erlauben würden. Beigelegt werden konnte die Angelegenheit aber bis zum Tod Lambergs 1708 in Innsbruck nicht. Antonia von Lamberg heiratete später noch einmal, diesmal einen Grafen von Kuefstein, verstarb aber ebenfalls bereits 1715.

Die Vehemenz, mit der Liechtenstein seine Tochter und ihren Ehemann verfolgte, zeigt sich nun auch im Schreiben der Kaiserin an ihren Bruder, den Kurfürsten. Am Anfang nahm Eleonora Magdalena offensichtlich die von Lamberg überlieferte Argumentation Liechtensteins auf, indem sie auf das Entscheidungsrecht der Eltern über ihre Kinder, auch und im Besonderen über deren Eheschließungen, verwies. Ein Recht, das im Übrigen auch die Kaiserin selbst in Anspruch nahm, indem sie in die Hochzeitsverhandlungen für ihre Kinder, aber auch für einige ihrer jüngeren Geschwister aktiv eingriff. Kein Wunder also, dass sie sich insofern auf die Seite des Vaters stellte.

Möglicherweise wurde aber auch die Einstufung der Flucht und der folgenden Eheschließung als Majestätsbeleidigung ihr von Liechtenstein nahegelegt. Denn ganz einleuchtend scheint es nicht, inwiefern durch die eigenmächtige Flucht und Eheschließung das kaiserliche Ansehen direkt beeinträchtigt worden wäre. Das Argument der Kaiserin, die junge Frau habe freien Zutritt zu ihrem Frauenzimmer gehabt, weshalb ihre Flucht eine Brüskierung des Hofes darstellte, entspricht wohl nicht ganz dem notwendigen Tatbestand eines Verbrechens gegen die Majestät und die Rechtsstellung des Kaisers4.

Indem die Kaiserin das Vergehen aber so einstufte und mehrfach darauf Bezug nahm, dass dieses Verbrechen gegen den Kaiser und sie selbst begangen worden sei, nahm sie zugleich Partei in einer juristischen Streitfrage des 17. Jahrhunderts, ohne dass wir wissen, ob sie diese überhaupt kannte. Im Reichsverfassungsrecht, der sog. Reichspublizistik, war nämlich seit deren Anfängen um 1600 umstritten, ob ein solches Verbrechen der Majestätsbeleidigung gegen die Kaiserin überhaupt möglich sei5. Manche Autoren plädierten dafür, weil über die Person der Kaiserin auch der Kaiser beleidigt werden könne; andere positionierten sich dagegen. Für die Kaiserin selbst schien daran jedoch keinerlei Zweifel zu bestehen, dass sie Opfer eines solchen Vergehens werden könne.

Jenseits juristischer Debatten aber darf man davon ausgehen, dass die eigenmächtige Entscheidung und die Flucht dem Ansehen der Kaiserin selbst und ihres Frauenzimmers abträglich waren. Zu den Aufgaben der Kaiserin gehörte es eben auch, für das Wohlverhalten der Hoffräulein und ggf. für deren standesgemäße Versorgung durch Eheschließung oder Klostereintritt Sorge zu tragen6. Allerdings war Antonia von Liechtenstein nicht im Rechtssinne Hoffräulein, sondern diesen lediglich aufgrund des hohen Amtes ihres Vaters in Bezug auf den Zutritt gleichgestellt. Aber möglicherweise legte der Obersthofmeister von Liechtenstein der Kaiserin in beweglichen Worten dar, wie sehr die Entscheidung seiner Tochter nicht nur ihm selbst, sondern auch der Elternrolle des Kaiserpaares in Bezug auf den Hof abträglich sei. Dies wäre freilich mit anderen Quellenbeständen noch zu prüfen.

Kaiserin Eleonora Magdalena sah sich jedenfalls zur Intervention veranlasst, wenn auch reichlich spät, wenn man den Zeitpunkt von Flucht und Eheschließung bedenkt. Eine Erwiderung ihres kurfürstlichen Bruders ist bislang nicht bekannt; vielleicht hatte diese sich auch durch die Festsetzung der Flüchtigen in Innsbruck bzw. Graz schon bald erübrigt. Und auch die Kaiserin selbst nahm nicht wieder Bezug auf die Ereignisse – wenn der Name Lamberg später in ihren Briefen noch häufiger auftauchte, bezog sich die Nennung stets auf Johann Adams älteren Bruder Leopold Matthias, der ein enger Vertrauter von Eleonora Magdalenas älterem Sohn, König bzw. Kaiser Joseph I. war. Seinen Einfluss auf den jungen Habsburger sah die Kaiserin freilich ebenso kritisch wie die eigenmächtige Eheschließung von Johann Adam im Jahr 1702.

 

Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Pfälzische Akten, Kasten blau 44/8, fol. 245r-246r

„Durchleüchtiger Curfürst, mein herzallerlibster h[err] bruder

Dero Liebden wirt ohne dis schon bekandt sein, was vohr ein schandtliger casus sich dahier mit des Fürsten von Liechtenstein seiner dochter zuegedragen, welche ein junger Lamberg entfüret hatt. Nuhn ist nit allein dißes factum höchst straflich, weil es wider ihre eltern willen undt auf diese weis alle eltern in dißer gefahr stündten undt nit mehr über ihre kinder zu disponiren hetten, sondern dißes noch mehrer agravirt7 dadurch, des er, Fürst von Liechtenstein, ein minister von Keiser, ein Ayo meines sohns undt, was das meiste ist, die dochter bey ihren eltern bey hoff gewonet, den zuetritt bey mihr wie die hoffdames gehabt, auch bey allen festen allezeit gewesen, undt allso dise | [245v] entfürung ein violirung8 des hoffs undt gröster offesa9 ihr Mayestät, meins Keiser, undt meiner ist undt crimen lese maiestatis zu halten.

Man hatt ihnen gleich nach geschikt, aber sie nit mehr bekommen. Dem vernemmen nach sollen sie in das Reich sein undt woll gahr ihren recours auf Heidelberg zu dero Liebden nemmen möchten. Also haben ihr Mayestät disen eigenen courir abschiken wollen, dero Liebden dahrvon nachricht zu geben undt zu ersuchen, weilen ihr Mayestät höchste person sich hirdurch durch dise leüt so hoch ledirt befindet, nit allein sie auf keine weis in dero protection zu nemmen oder dorten zu leiden oder vohrzulaßen, sondren sie gleich in arest nemmen zu lasen undt sie hirher ihr Mayestät, mein Keiser, zu livern. Ich hab die ganzlige zueuersicht zu dero Liebden allezeit gegen ihr Mayestät, mein Keiser, undt mich bezeigende lieb undt den großen eifer, so sie in allen gelegenheiten bezeiget haben vohr ihr Mayestät höchste autoritet, welche so hoch offendirt10 vndt ledirt ist durch dießes vermeßene undt unverantwortliges infames factum, das dero Liebden | [246r] ihr Mayestät in dißen ihnen so empfintligen casu nit werden aus handen gehen undt sobalt sie erfahren werden, das dise delinquenten in dero landen, selbige gleich beim kopfnemmen undt ihr Mayestät überlivern laßen.

Bitte auch, dero Liebden wollen sich nit interponiren, vohr selbige dero hochschäz bares vohrwort etwan auf ihr oder der ihrigen vnt[erdehnigstes] ansuchen einzuewenden, dan dero Liebden selbsten so gerecht und geloso11 von ihr Mayestät höchster autoritet, das sie selbst ehnder cooperirn werden, damit sie billiger maßen abgestraffet werden mögen. Undt ich auch förchte, ihr Mayestät, mein Keiser, wurden es nit woll nemmen, weil es dero eigne person undt autoritet betriffet.

Bitte dero Liebden umb vergebung, das ich nit auf dero liebste sch[reiben] heindt antworte, mihr seint schpaht herein in unsere winterquartier ankomen, undt ich dises hab schreiben müßen, weil villeicht primum in mora12 sein möchte, undt dero Liebden werden ihr Mayestät undt mich dardurch zue so villen obligationen auch durch dise aufs neu verbinden, die ich leben undt sterben werde

dero Liebden getrewste schwester

Eleonora

Wien den 14ten 8br [octobris] 1702“

  1. Beatrix Bastl, Tugend, Liebe, Ehre. Die adelige Frau in der Frühen Neuzeit, Wien-Köln-Weimar 2000, 152f.; siehe auch: Evelin Oberhammer, Gesegnet sei dies Band. Eheprojekte, Heiratspakten und Hochzeit im fürstlichen Haus, in: Evelin Oberhammer (Hg.), Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der Frühen Neuzeit, Wien-München 1990, 189. []
  2. Zur Familiengeschichte zuletzt: https://www.geschichte-kunst.at/de/buecher/lamberg []
  3. Bastl, Tugend, Liebe, Ehre, 153 []
  4. Siehe dazu https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=majestaetsbeleidigung . []
  5. Katrin Keller, Die Kaiserin: Reich, Ritual und Dynastie, Wien-Köln-Weimar 2021, 36-42. []
  6. Katrin Keller, Hofdamen. Amtsträgerinnen im Wiener Hofstaat des 17. Jahrhunderts, Wien-Köln-Weimar 2005, 66, 73-75. []
  7. D.h. “erschwert”. []
  8. D.h. “Entehrung”. []
  9. D.h. “Angriff auf” oder “Beleidigung”. []
  10. D.h. “angegriffen” oder “verletzt”. []
  11. D.h. “wachsam” oder “aufmerksam”. []
  12. D.h. sinngemäß “Gefahr im Verzug”. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Katrin Keller (2. September 2022). Die Geschichte einer Majestätsbeleidigung. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qljt


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