Ein Paar Armbänder mit 112 Perlen und rubinbesetzten Schlössern, ein Paar Ohrringe mit 14 Diamanten pro Stück1 – wer würde solchen kostbaren Schatz aus der Hand geben? In der Frühen Neuzeit war jedoch selbst der vertraglich abgesicherte Besitz solcher Juwelen nicht unanfechtbar. Dies bezeugen kürzlich in unsere digitale Edition aufgenommene Schriftstücke, die zwischen Mai und September 1703 zwischen Kaiserin Eleonora Magdalena, ihren Brüdern Johann Wilhelm und Karl Philipp von Pfalz-Neuburg sowie Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg ausgetauscht wurden. Wie war es möglich dem festgeschriebenen Wort entgegenzuwirken?