Ein Paar Armbänder mit 112 Perlen und rubinbesetzten Schlössern, ein Paar Ohrringe mit 14 Diamanten pro Stück1 – wer würde solchen kostbaren Schatz aus der Hand geben? In der Frühen Neuzeit war jedoch selbst der vertraglich abgesicherte Besitz solcher Juwelen nicht unanfechtbar. Dies bezeugen kürzlich in unsere digitale Edition aufgenommene Schriftstücke, die zwischen Mai und September 1703 zwischen Kaiserin Eleonora Magdalena, ihren Brüdern Johann Wilhelm und Karl Philipp von Pfalz-Neuburg sowie Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg ausgetauscht wurden. Wie war es möglich dem festgeschriebenen Wort entgegenzuwirken?
Karl Philipp von Pfalz-Neuburg hatte im August 1688 in Berlin die reiche polnisch-litauische Erbin Luise Charlotte, geborene Radziwill, geheiratet. Sie war bereits eine junge Witwe, denn sie war vorher mit Markgraf Ludwig von Brandenburg verheiratet, einem Bruder des Kurfürsten Friedrich von Brandenburg, des späteren Königs in Preußen. Aus Anlass ihrer Hochzeit bekam Luise Charlotte 1681 von ihrem ersten Gemahl als Morgengabe2 die eingangs genannten Kleinodien und behielt sie später auch als Witwe in ihrem Besitz. Dieser edle Schmuck entfachte nun Jahre später einen Rechtsstreit zwischen Luise Charlottes alter und neuer Heiratsdynastie, Hohenzollern (in Selbstbezeichnung auch „Kurhaus Brandenburg“) und Pfalz-Neuburg.
Der oben erwähnte Briefwechsel, der diesen Rechtskonflikt zwischen den zwei Dynastien wiedergibt, besteht aus acht Dokumenten, die als Abschriften im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv überliefert sind:
- einem Brief von Johann Wilhelm an seine kaiserliche Schwester vom 5. September 1703,
- Abschriften aus der Korrespondenz zwischen ihm, Karl Philipp und dem Kurfürsten von Brandenburg und König in Preußen Friedrich III./I. (insgesamt 4 Briefe von 1703),
- der Kopie eines Reverses von Luise Charlotte als Witwe des brandenburgischen Markgrafen (August 1688), und
- einem Extrakt aus dem Ehevertrag zwischen Luise Charlotte und dem Markgrafen Ludwig (angefertigt in Dezember 1688).
Die Geschichte begann mit einem Brief vom 9. August 1703, in dem Karl Philipp seinen Bruder Johann Wilhelm informierte, dass König Friedrich von ihm die Juwelen seiner verstorbenen Ehefrau Luise Charlotte zurückforderte. Dabei machte Friedrich in seinem Brief klar, dass, sollte keine Reaktion seitens des Pfälzers erfolgen, er andere (gewalttätige?) Mitteln nicht scheuen würde:
„[…] sogar die nommination, daß bey länger nachbleibender Verabfolgung derselben man zu anderem mittelen schreiten wurde, Zu meiner nicht Weniger besturtzung in fine annectirt […]“3
In seinem Antwortbrief an Friedrich widerlegte Karl Philipp allerdings einige der rechtlichen Argumente des Kurfürsten mit eigenen Beweisen. Friedrich bezog sich nämlich in seiner Rückforderung der Juwelen auf einen Revers, welchen Luise Charlotte im Vorfeld ihrer Wiederverheiratung in Berlin am 7. August 1688 unterschrieben haben sollte. Darin wurde festgehalten, dass, sollte sie früher als ihr neuer Ehemann Karl Philipp sterben, dann:
„[…] dass auff ihren [Luise Charlottes] Todtefall […] dieselbe [Juwelen] dem Churfürstlichen Hause Brandenburg ohnfehlbahrlich wieder erstattet und gelieffert werden sollen, Ihrer Pfalzgräflichen Durchlaucht [Karl Philipp] auch solche declaration mit genehmhaltung dero herrn und gemahls Durchlaucht Liebden acceptiret […]“4
Karl Philipp wusste allerdings diese, scheinbar hieb- und stichfeste Formulierung zu kontern. Er gab an, dass er zum Zeitpunkt seiner Hochzeit mit Luise Charlotte von ihrem Revers und Besitz der Juwelen nichts wusste. Angesichts dessen, dass der Revers bereits „consummato iam matrimonio“5 ausgefertigt worden sei, hätte er als Gemahl jedoch zur Unterzeichnung herangezogen werden müssen:
„[…] weilen selbiger[=Revers] consummato jam matrimonio außgefertiget, mein Consens und unterschrifft unumbgänglich et de necessitate erfordert worden […]“6
Außerdem erklärte er in seinem Brief, dass ihm der Revers erst nach der Abreise aus Berlin schließlich kommuniziert worden sei, woraufhin er versuchte, diesen anzufechten. Nach längerer Kommunikation von seinen Räten7 mit dem Brandenburgischen Hof8 wurde die Angelegenheit laut Karl Philipp von der Brandenburger Seite beendet. Seine eigenen Räte versicherten ihm damals, dass nun keine Rückforderung mehr zu erwarten sei.
Johann Friedrich Wentzel (der Ältere) (zugeschrieben)
@ Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte / CC BY-NC-SA
Daher stritt Karl Philipp in seinem Brief an Friedrich jegliche Verpflichtung gegenüber dem Haus Brandenburg ab. Außerdem rüttelte er an einem weiteren, von Friedrich mehrmals deutlich formulierten Argument: der König in Preußen betonte nämlich, dass die Juwelen auch deswegen zurückgegeben werden müssten, weil sie Teil des Fideikommisses des Hauses Oranien, der Herkunftsfamilie seiner Mutter, wären. Auf diesen Hinweis hin reagierte allerdings der Pfalzgraf recht nüchtern:
„Ich laße zwar sonsten, ob die zurükverlangte Juwelen mit dem Orangischen fideicommiss beleget, ahn seinen orth gestellet sein, dieses alleins nicht begriffen konnendt, wie dan wanselbige am fidei commiss-gueth seyendt, sie wieder die eigentschafft eines fideicommissi haben Verschencket werden können […]“9
In frühneuzeitlichen Eheverträgen war es nicht ganz unüblich, dass die Bräutigamfamilien manchmal „das Blaue vom Himmel“ versprachen. In der Forschung wurde gezeigt, dass es problematisch werden konnte, wenn in dynastischen Eheverträgen beispielsweise gewisse Ämter, die nicht nur unter königlicher Kontrolle lagen, als Ehegut in Erwägung gezogen wurden10. Am vorliegenden Beispiel kann man eher eine rechtliche Problematik beobachten: der Ehevertrag des Markgrafen und seiner Braut verstieß gegen einen anderen familienrechtlichen Vertrag seines Hauses, nämlich die Fideikommiss-Vereinbarung.
Konflikte wie diese Auseinandersetzung waren dabei nicht nur Streitigkeiten um Juwelen, sondern sie dokumentieren auch die Prozesse des „doing dynasty“11. So verteidigte Karl Philipp nicht nur sein Anrecht auf die Juwelen des Hauses Brandenburg12, sondern er lotete auch die Handlungsmöglichkeiten aus dem Ehevertrag seiner verstorbenen Frau aus. Er wies nämlich Friedrich in seinem Brief auch auf einen anderen Mangel hin: Laut dem Ehevertrag zwischen Luise Charlotte und Markgraf Ludwig wurde zwar die Mitgift (40,000 Reichstaler) der Braut infolge ihrer Wiederverheiratung hinfällig, aber die ihr zugesprochene Widerlage seitens der Bräutigamfamilie konnte sie weiter beanspruchen. Diese hätte in Form von jährlichen Zinsen der Summe in Höhe von 10 Prozent ausbezahlt werden sollen, was aber nicht geschah. Karl Philipp drängte daher den Kurfürsten, diese Geldzahlungen zu übermitteln.
Sowohl Friedrich als auch Karl Philipp handelten allerdings kaum profitbezogen – in der Forschung wurde argumentiert, dass die oft hohen Summen in den Eheverträgen mit den hohen Repräsentationskosten und dem damit verbundenen kostspieligen Unterhalt der adeligen und fürstlichen Familien zu tun hatten13. So wies auch Friedrich im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung zur Erhaltung des Fideikommisses seiner Familie darauf hin, dass:
„Wir unser seithß sehen nicht so sehr den Werth der Juwelen, alß auff die pflicht, welche unß oblieget, Unserer hochsenligsten Vor Elteren willen ein genüge zu leisten, auch solcher gestalt die reproche, welche Unß wiedrigenfalß bey Unserer Posterität zu wachßen könnte […]“14
Die unterschiedliche Deutung eines Ehevertrages durch die Dynastien Brandenburg und Pfalz-Neuburg ist ein Beispiel dafür, dass die Rolle von fürstlichen Frauen als Verbindungsglieder von zumindest zwei Dynastien weit über den Tod hinaus wirken konnte. Das vorliegende Beispiel bekräftigt außerdem das Ergebnis neuerer Forschungen15, dass Geld eindeutig ein bedeutsames Element der Eheverträge war und künftig eine wichtige Komponente in der Erforschung der fürstlichen Familienverbände der Frühen Neuzeit darstellen sollte.
Coverbild: Prinzessin Louise Charlotte von Radziwill (1667-1696), Markgräfin von Brandenburg mit dem Bildnis ihres Gatten, des Markgrafen Ludwig (1666-1687) / Ausschnitt / Jacques Vaillant (zugeschrieben) / © Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg / Pfauder, Wolfgang (2015) (CC BY-NC-SA)
- „[…] das jenige Paar broseletten von 112 Perlen mit rubine Schlößger, so in der Oranischen großmütterlichen Erbschafft auff 8040 rthlr. sollen getaxiret, wie auch das Paar Diamantene Pendeletten von 14 Diamanten à jour, und 66 Kleinen fossethen [Facetten] […]“ aus der Kopie des Reverses der Pfälzgräfin Luise Charlotte von Pfalz-Neuburg, verwitweter von Brandenburg, den sie im Vorfeld ihrer Hochzeit mit Karl Philipp von Pfalz-Neuburg am 7. August 1688 unterschrieben hat: Österreichisches Staatsarchiv Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Staatenabteilung, Palatina 30, Fasz. 1, f. 90r. ↩︎
- Ein Geschenk, welches in der Regel an die Braut nach vollzogener Ehe vom Bräutigam geschenkt wurde, vgl. Charlotte Backerra – Cathleen Sarti, Mitgift, Widerlage, Wittum. Geld in dynastischen Heiraten (ca. 1450-1650). In: Korinna Schönhärl – Benjamin Brendel – Guido Thiemeyer (Hg.), Reden über Geld (WerkstattGeschichte 88/2) (Bielefeld 2023), 18. ↩︎
- Karl Philipp von Pfalz-Neuburg an Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Breslau, 9. August 1703, ÖSTA, HHStA, Palatina 30/1, f. 89v – die Online-Verlinkung zu diesem Brief gilt auch für alle folgenden Briefe und Beilagen. ↩︎
- Kopie des Reverses von Luise Charlotte von Pfalz-Neuburg (Lit. A), HHStA, Palatina 30/1, f. 90v. ↩︎
- Als die Ehe bereits vollzogen wurde. ↩︎
- Karl Philipp von Pfalz Neuburg an Friedrich III./I. Herzog/König in Preußen, Breslau, 8. August 1703, HHStA, Palatina 30/1, f. 97r. ↩︎
- Freiherren von Voget und Wesel, Obersthofmeister. ↩︎
- „Oberpräsident“ Nikolaus Bartholomäus, Freiherr von Danckelmann. ↩︎
- Karl Philipp von Pfalz Neuburg an Friedrich III./I. Herzog/König in Preußen, Breslau, 8. August 1703, HHStA, Palatina 30/1, f. 97v. ↩︎
- Dies wurde von Cathleen Sarti und Charlotte Backerra am Beispiel von Königreich Dänemark im 17. Jahrhundert gezeigt, wo das Mitspracherecht von politischen Gemeinschaften bei Amtsübertragungen infolge eines Ehevertrags vom König berücksichtigt werden musste, vgl. Backerra – Sarti, Mitgift, 21. ↩︎
- Vgl. Lennart Pieper, Einheit im Konflikt. Dynastiebildung in den Grafenhäusern Lippe und Waldeck in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (Norm und Struktur 49) (Köln 2019), 32–34, zitiert nach Katrin Keller, Familiensache. Dynastische Loyalitäten bei Kaiserin Eleonora Magdalena von Pfalz-Neuburg (Zeitschrift für historische Forschung 52, 2) (2025), 240. ↩︎
- U.a. bezog er sich in seinen Ausführungen auch auf seine Tochter als Erbin von Luise Charlotte, besonders f. 98v. ↩︎
- Vgl. Backerra – Sarti, Mitgift, 20–21 und 26–27. ↩︎
- Friedrich III./I. von Brandenburg/in Preußen an Karl Philipp von Pfalz-Neuburg, Schönhausen, 14. Juli 1703, HHStA, Palatina 30/1, f. 95r. ↩︎
- Cathleen Sarti (Hg.), Women and Economic Power in Premodern Royal Courts (Amsterdam 2020); Backerra – Sarti, Mitgift, 15–28. ↩︎
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Dorota Vargová (22. Juli 2026). Familienstreit über Perlen und Diamanten – Über die Auslegung der Eheverträge in der Familie der Kaiserin. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 15. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/16lwd