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Wie wird man Kaiserin? Eine Klarstellung zu den Titeln Maria Theresias

Das Datum des 300. Geburtstages Maria Theresias naht mit Riesenschritten, und deshalb ist sie derzeit – nicht nur innerhalb Österreichs, aber natürlich vor allem hier – in aller Munde, will sagen in allen Medien präsent. Dabei gibt es zu ihren Titeln und ihrem Rang sehr eigenartige und sich widersprechende Äußerungen: Heute postulierte sie ein öffentlich-rechtlichen Radiosender zur „Kaiserin von Österreich“1, während andere behaupten, sie sei niemals Kaiserin gewesen. Die aktuelle Nummer der Zeitschrift TV-Media hält fest, man habe sie als „König von Ungarn“ bezeichnet, weil es keine weibliche Form des Titels gegeben habe2. Alle drei Positionen findet man freilich auch in wissenschaftlicher Literatur bzw. aus der Feder von Historikern, aber alle drei sind völliger Unsinn.

Eigentlich habe ich es mir in meinem Blog zur Aufgabe gemacht, eben über diejenigen Kaiserinnen zu schreiben, die bislang weniger Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wie in der Forschung gefunden haben. Das Unwissen, dass sich hier im Fall Maria Theresias offenbart, legt jedoch nahe, ihre derzeitige Publizität zum Ausgangspunkt zu nehmen, um eine grundlegende Frage noch einmal aufzugreifen3: Wie wird man Kaiserin – und in welchem Reich?

Aber beginnen wir sozusagen von „unten“: Wie jede Fürstin und jeder Fürst trug auch Maria Theresia eine Vielzahl von Titeln, vereinigten Dynastien doch immer mehrere ursprünglich unabhängig voneinander existierende Territorien unter ihrer Herrschaft. Aufgrund von Erbschaften und Heiraten, durch Kriege oder Kauf kumulierten alle herrschenden Häuser größere und kleinere Territorien. So waren die Habsburger beispielsweise auch Grafen von Tirol und Görz sowie Herzöge der Steiermark und Kärntens, und sie waren bekanntermaßen Erzherzöge von Österreich ob und unter der Enns4. Aufgrund geglückter Heiratspolitik5 gehörten aber auch die Königreiche Böhmen und Ungarn – jeweils mit mehreren anderen, mit diesen bereits vor 1526 vereinigten kleinren Territorien – zum habsburgischen Herrschaftsbereich.

Aufgrund der Festlegungen der Pragmatischen Sanktion erbte Maria Theresia 1740 all diese Länder und Titel – sie war defacto durch den Tod ihres Vaters und aufgrund des Fehlens eines männlichen Erben sofort Königin, Erzherzogin etc. Die Krönung, die sie in Ungarn 1741, in Böhmen 1743 empfing, sicherte den Titel und die Herrschaft durch einen rituellen Akt, an dem die Landstände der beiden Königreiche beteiligt waren. Selbstverständlich existierte in beiden Fällen eine weibliche Form des Titels, waren doch seit 1526 alle Gemahlinnen regierender Habsburger auch Königinnen von Ungarn und Böhmen gewesen. So etwa auch Maria Theresias Mutter Elisabeth Christine, die auch 1714 in Ungarn und 1723 in Böhmen zur Königin gekrönt wurde.

Allerdings gab es einen wichtigen Unterschied zwischen diesen Habsburgerinnen und Maria Theresia: Während ihre weiblichen Vorfahrinnen Königinnen „nur“ aufgrund der Tatsache wurden, dass sie mit dem legitimen Erben des Königreiches, also einem männlichen Habsburger, verheiratet waren, galt dies für Maria Theresia nicht. Sie war es selbst, die Rang, Titel und Länder geerbt hatte, sie war also Herrscherin aus eigenem Recht. Solche Fälle hatte es in der europäischen Geschichte schon früher gegeben, etwa Mary Tudor und ihre Stiefschwester Elisabeth I. von England im 16. Jahrhundert, aber auch Christine von Schweden im 17. Jahrhundert.

Wie in England und Schweden, so trug man auch bei den Krönungen in Ungarn und Böhmen dieser rechtlichen Situation der Frauen Rechnung: Ebenso wie die genannten Erbinnen erhielt Maria Theresia in beiden Fällen bei der Krönung die Rechte eines Königs, indem auch der Krönungsritus eines Königs Anwendung fand. Besonders deutlich wurde das in Ungarn6, wo sie nicht nur die Stephanskrone aufgesetzt bekam, während eine Königin eigentlich nur an der Schulter damit berührt, aber mit einer anderen Krone gekrönt wurde. In Pressburg zog Maria Theresia 1741 auch wie sonst eben der König durch die Stadt und absolvierte schließlich sogar den Königsritt auf einen Hügel, bei dem sie mit dem Schwert in die vier Himmelsrichtungen schlug, um ihre Bereitschaft zu signalisieren, das Land zu schützen7. Die Anwesenden huldigten ihr demzufolge auch als „König“ von Ungarn.

Im Alltag, also etwa in höfischer Korrespondenz, wurde sie aber natürlich als Königin bezeichnet. Dies behielt man auch bei, nachdem sie 1745 Kaiserin geworden war. Sie erscheint dann gewöhnlich als „Kaiserin-Königin“ in den Quellen.

Wie aber wurde man Kaiserin?

Maria Theresia wurde Kaiserin auf die gleiche Weise wie alle ihre Vorgängerinnen und Nachfolgerinnen: Dadurch, dass sie mit einem Kaiser verheiratet war. Und zwar keineswegs mit einem Kaiser von Österreich. Dieser Titel existierte erst, nachdem Maria Theresias Enkel Franz 1804 diesen geschaffen hatte8. Bis dahin hatte sich der Kaiser- bzw. der Kaiserinnentitel im frühneuzeitlichen Europa immer auf das sog. Heilige Römische Reich deutscher Nation bezogen. Seit 1721 beanspruchten zwar auch Zaren und Zarinnen von Rußland den Titel „Kaiser“ bzw. „Kaiserin“, aber eben bezogen auf Russland, die aufstrebende Großmacht im Osten Europas.

Maria Theresia war also Kaiserin, weil ihr Mann Franz Stephan Kaiser wurde, und zwar aufgrund der Wahl durch die Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Sommer 1745. War es nach einer solchen Wahl für einen Kaiser unabdingbar, sich in einem großen Ritual krönen zu lassen, gilt das nicht für eine Kaiserin. Dass Maria Theresia die Krönung in Frankfurt am Main ablehnte, änderte nichts an ihrem Rang. Ein bekannter Staatsrechtslehrer des 18. Jahrhunderts hatte das schon vorher auf den Punkt gebracht: „Des Käysers Standes-mäßige Gemahlin, bekommt gleich alle die Titel, Hoheit und Vorzüge, welche ihr das Herkommen verstattet, mit der Vermählung, ohne daß es einiger fernern Erklärung bedarff.  Dahero wenn sie dem Herkommen nach, gecrönet wird, sie durch und nach der Crönung mehr nicht erlanget, als sie vorhero bereits gehabt.“9

Maria Theresia konnte in Ungarn und Böhmen aufgrund dynastischen Erbrechtes alle Herrschaftsrechte beanspruchen. Dem trugen die Zeitgenossen Rechnung, indem sie sie mit dem vollständigen Krönungsritual zum „König“ einsetzen, mit allen Rechten in Hinblick auf Rechtsprechung, Kriegführung und Einkünfte. Im Heiligen Römischen Reich jedoch war ihre Stellung als legitime Erbin der habsburgischen Länder allein nicht genug für eine Nachfolge – Voraussetzung dafür war und blieb die Wahl durch die Kurfürsten. Die hätten jedoch niemals eine Frau gewählt, war der Kaiser doch Oberhaupt des Reiches und damit auch in vieler Hinsicht den Kurfürsten übergeordnet. Maria Theresia betrieb deshalb intensiv die Wahl ihres Gemahls Franz Stephan von Lothringen zum Kaiser, dessen Kandidatur wiederum nur deshalb am Ende erfolgreich war, weil er mit einer Habsburgerin verheiratet war. Dessen ungeachtet war es eben diese Wahl, auf der auch Maria Theresias Titel als Kaiserin beruhte.

Um ihren Rang zu betonen, benutzte man aber lange Zeit den oben schon erwähnten Titel einer „Kaiserin-Königin“. Damit signaliserte man – ganz in Maria Theresias Interesse – ihre von der einer „gewöhnlichen“ Kaiserin abweichende Stellung. Anders als ihre Mutter oder Großmutter war sie eben nicht nur als Gemahlin Königin und Kaiserin, sondern Königin kraft ihrer eigenen Positon als Erbin und gekrönter König der habsburgischen Erbländer Ungarn und Böhmen. Die erste Kaiserin von Österreich wurde jedoch – nun wiederum aufgrund ihrer Position als Gemahlin des Kaisers – ihre Enkelin und Namensvetterin Maria Theresia, Gemahlin Franz‘ I., eine geborene Prinzessin von Neapel-Sizilien.

  1. Radio Wien, 1.05.2017, Ankündigung einer Talksendung heute Abend 19 Uhr. []
  2. TV-Media 18/2017, S. 11. []
  3. https://kaiserin.hypotheses.org/date/2016/06 und https://kaiserin.hypotheses.org/date/2016/08 []
  4. Zum Überblick siehe beispielsweise https://books.google.de/books?id=ZXReAAAAcAAJ []
  5. Maximilian I. hatte von langer Hand die Eheschließung seiner Enkelin Maria mit Ludwig von Ungarn und Böhmen und von dessen Schwester Anna mit seinem Enkel Ferdinand in die Weg geleitet. Nach dem Tod König Ludwigs II. in der Schlacht bei Mohács 1526 konnten die Habsburger auchdeshalb berechtigte Erbansprüche auf Böhmen und Ungarn geltend machen, die sie schließlich erfolgreich behaupteten. []
  6. http://www.habsburger.net/de/kapitel/eljen-kiraly-es-lebe-der-koenig-maria-theresia-und-ungarn Zum „Nachleben“ dieser Krönung siehe nicht zuletzt http://www.kroenung.sk/home.xhtml []
  7. Diesen Moment hält das Beitragsbild in symbolischer Form fest.  Siehe etwa auch die Medaille unter https://www.numisbids.com/n.php?p=lot&sid=1118&lot=227 []
  8. Er war seit 1792 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; angesichts der militärischen Erfolge Napoleons, der sich 1804 zum Kaiser der Franzosen gekörnt hatte, war aber der Verlust des Reiches und des Titels zu befürchten, der 1806 auch eintrat. []
  9. Jakob Karl Spener, Teutsches Ivris Pvblici oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts-Lehre Sechster Theil: In sich haltend Derselben Vierdten Buchs neundtes und übrige Capitel : In welchen Die Vicariats-Rechte/ wie auch des Römischen Königs/ und der Käyserin, Stand und Befügnisse, fürgestellet, Und mit den bündigsten Beweisen durchgängig besetzet werden: Nebst einem vollständigen Register, Frankfurt am Main, Leipzig 1727, S. 214f. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Katrin Keller (1. Mai 2017). Wie wird man Kaiserin? Eine Klarstellung zu den Titeln Maria Theresias. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qlig


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