Am 12. September 1703 war im Hause Habsburg ganz im Geheimen etwas Ungewöhnliches geschehen: Kaiser Leopold I. hatte seine beiden Söhne Joseph und Karl und einige vertraute Räte zusammengerufen, um eine die Erbfolge betreffene Regelung zu vereinbaren. Anwesend dabei war keine der beiden Kaiserinnen Eleonore Magdalena bzw. Amalie Wilhemine, und doch wurde im an diesem Tag beschworenen „Pactum mutuae successionis“ eine die Frauen der Dynastie erheblich betreffende Vereinbarung getroffen.
Anlass dafür war zum einen der spanische Erbfolgekrieg, in dem die österreichischen Habsburger Anspruch auf das spanische Erbe erhoben. Erzherzog Karl war als Karl III. von Spanien zum König proklamiert worden und sollte die habsburgische Herrschaft dort fortführen. Zum anderen sah aber Leopold I. die Erbfolge des Hauses insgesamt noch nicht gesichert, denn sein Sohn Joseph, der in den Erblanden und im Reich das Erbe antreten sollte, hatte aus seiner Ehe mit Amalie Wilhelmine von Braunschweig-Hannover bislang „nur“ zwei Töchter. Karl war noch gar nicht verheiratet. Nachdem Leopold I. selbst bis zu seinem 37. Lebensjahr und bis zur dritten Ehe hatte warten müssen, bis ein Erzherzog das erste Lebensjahr überlebte, wünschte er nun, die Erbfolge durch eine Vereinbarung zu regeln.
Diese betraf zum einen die bereits angedeutete Aufteilung der Länder zwischen den beiden Söhnen, sie betraf aber auch die Töchter des Kaisers, indem eine Erbfolge in weiblicher Linie möglich gemacht wurde. Allerdings sollte diese erst dann in Kraft treten, wenn kein männlicher Erbe zur Verfügung stand.
Schon 1711 wurde ein erster Teil der damals in aller Stille von den Kaisersöhnen und den Räten als Zeugen beschworenen Einigung schlagend: Joseph I. starb im Frühjahr 1711 unverhofft und ohne Söhne zu hinterlassen. Seine Nachfolge in den Erblanden und bald auch im Reich trat Karl VI. an; mittlerweile verheiratet mit Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel, aber noch ohne eigene Kinder.
Schon bald nach seiner Rückkehr nach Wien wünschte Kaiserin-Witwe Amalie Wilhelmine, den Rang ihrer beiden Töchter, der 1699 geborenen Maria Josepha und der 1701 geborenen Maria Amalia, in Bezug auf die noch in Wien lebenden Töchter Leopolds I.1 geklärt zu wissen. Karl VI. aber verweigerte eine klare Aussage, da die Angelegenheit „… etwas mehr als ceremonial, hat ein weites Aussehen undt ist nun gar haklich, dan durch die Succession determinirt werdt, welchs nun zu publiciren nicht de tempore ist …“2. Eine Festlegung der zeremoniellen Rangfolge der Erzherzoginnen implizierte nämlich, wie Karl deutlich formulierte, zugleich Ansprüche hinsichtlich der Erbfolge unter den Töchtern des Hauses.
In den nächsten Jahren wurde die Angelegenheit weiter geheim gehalten und keine Entscheidung getroffen. Als sich jedoch abzeichnete, dass Kaiserin Elisabeth Christine, die Karl ja zunächst als Regentin Spaniens eingesetzt und in Barcelona zurückgelassen hatte, aufgrund ungünstiger politischer Entwicklungen nach Wien zurückkehren würde, wurde der Handlungsdruck größer: Bald würden drei Kaiserinnen und mehrere Erzherzoginnen aus zwei Generationen am Hof leben, deren zeremonielle Rangfolge dringend geklärt werden musste. Bislang hatten die beiden Schwestern Karls VI. hier das Recht des Vortritts gegenüber den jüngeren Töchtern Josephs I. erhalten, entsprechend der üblicherweise beachteten Anciennitätsregel.
Um die umfassendere Bedeutung dieser Entscheidung wissend, drängte vor allem Amalie Wilhelmine Kaiser Karl VI., die im „Pactum mutuae successionis“ vorgegebene Regelung durch eine Erklärung öffentlich zu machen. Kurfürst Georg Ludwig von Hannover, ein Vetter der Kaiserin-Witwe, stärkte ihr dabei den Rücken3. Unter anderem ließ er über seinen Gesandten in Wien ein Papier überreichen, in dem über die Form der Erbfolge nach dem Aussterben der Babenberger, der mittelalterlichen Vorgänger der Habsburger als Herzöge von Österreich, reflektiert wurde4. Gottfried Wilhelm Leibniz wurde zu weiteren historischen Recherchen nach Wien entsandt5.
Schließlich schrieb Amalie Wilhelmine einen Brief an Kaiser Karl VI., in dem sie ihn dringend zum Handeln aufforderte6. So ließ Karl VI. endlich Ende März und Anfang April 1713 in der Geheimen Konferenz die Frage erörtern, ob jetzt die Deklaration über den Rang der Erzherzoginnen erfolgen und dies mit einer Erklärung zur Erbfolge verbunden sein solle7.
Nach dieser Beratung kam es am 19. April 1713 in Gegenwart der kaiserlichen Konferenzminister und weiterer Amtsträger8 in der Geheimen-Rats-Stube der Wiener Hofburg zur Verkündung der Regelung – erneut ohne Teilnahme der Frauen des Hauses Habsburg. Das Protokoll dieses Aktes ist als „Pragmatische Sanktion“ bekannt9. Die Aktivitäten Amalie Wilhelmine fanden dabei keine Erwähnung – ein Gutachten der Konferenzminister des Kaisers hatte eigens vermerkt, dass man Amalie Wilhelmine darauf hinweisen solle, dass die Publikation der Erbfolgeordnung „… bloß aus oberzellten Gewüssens-, Staats- und Justizmotiven, nicht aber durch Ihr jüngstes schreiben und darin wiederhollte Protestationes (ohne gleichwohl solche anzuziehen oder zu anden), auf dise resolution ankommen wären …“10. Die Kaiserin-Witwe erfuhr im Unterschied zu ihrer Schwiegermutter Eleonore Magdalena erst im Anschluss an den offiziellen Akt durch den Hofkanzler Graf Seilern von der Entscheidung11.
Trotzdem war Amalie Wilhelmine zufrieden und berichtete noch am Abend des gleichen Tages in einem eigenhändigen und ungewöhnlicherweise auf deutsch verfassten Brief an ihren Vetter Kurfürst Georg Ludwig, dass durch diesen Akt ihren Töchtern die Präzedenz und damit der Vorrang auch bezüglich der Erbfolge eingeräumt worden war. Der unten wiedergegebene Brief zeigt durch Formulierung und Zeitpunkt, wie erfreut Amalie Wilhelmine über die Festlegung war: Ihre älteste Tochter Maria Josepha wurde damit zur Erbin aller habsburgischen Länder, solange Karl VI. selbst keine Kinder hatte12.
Am folgenden Tag hatte der Hannoversche Gesandte Huldeberg bei der Kaiserin Audienz, über die er in einem Brief dem Kurfürsten ebenfalls berichtete. Seine unten auszugsweise wiedergegebene Schilderung illustriert noch einmal die Freude der Kaiserin und ihr Bewusstsein, durch ihre Intervention die Deklaration wesentlich mit in die Wege geleitet zu haben. Die plastische Szene der gemeinsamen Lektüre ihres Schreibens hätte man gern miterlebt, ist doch ihr Brief heute nicht mehr erhalten.
Bekannt ist, dass die 1713 publizierte Regelung schließlich nicht schlagend wurde: 1716 wurde das erste Kind Karls VI. und Elisabeth Christines geboren, ein Erzherzog, der freilich das erste Lebensjahr nicht vollendete. Und im Mai 1717 erblickte eine Erzherzogin das Licht der Welt, auf die die Erbrechte übergingen – Maria Theresia. Amalie Wilhelmines Töchter mussten bei ihren Eheschließungen 1719 und 1722 auf alle Ansprüche verzichten, eine Tatsache, die ihre Mutter keineswegs uneingeschränkt begrüßte13 und die nach dem Tod Karls VI. im Österreichischen Erbfolgekrieg noch einmal zu politischer Bedeutung gelangen sollte.
Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 24, Nr. 4339: Korrespondenz zwischen der verwitweten Kaiserin Amalia und Kurfürst Georg Ludwig bezügl. der Erbfolgeordnung im Erzhaus (Pragmatische Sanktion) 1712-1713, Bl. 1r/v, 19.04.1713, Wien, eigenhändig, Amalie Wilhelmine an Kurfürst Georg Ludwig14:
“Durchleüchtigster Cuhrfürst, freünd[licher] lieber Vetter.
Wie ich persuadiret bin daß, sowohl wegen der nahe befreündschaftt alß wegen der sentimenten die ewer L[ie]b[den] mir allezeit erwisen haben, sie sich in alles waß mir und meinen kinderen angehet interessiren, habe ich nit unterlassen wollen ihnen zu notificiren daß ihr Mayt. der Keiser und L[ie]b[den] heindt in geheim raht eine succession ordnung [so für] dieses haus15, gemacht worden anno 1703 offenbaret, welche von ihro Mayt. dem Keiser Leopold ihro Mayt. meinem Keiser16 und ihro Mayt. diesem Keiser ist unterschrieben und geschworen worden. Welche ordnung ist alle geheim rathen vorgelesen worden und von ihro Mayt. dem Key[ser] durch einem schönen discurs accompagniret worden, dur[ch] [!] diese ordnung wirdt meinen kinderen recht, den [!] sie naturliche weise hetten, noch bekrefftiget, indem sie in diese schrifft gleich nach ihro Mayt. den regirenden Keiser künfftige descendenz zu der succession kommen sollen, waß ihnen die precedenz vor den andern Erzherzoginnen gibt, wie es heindt schon offentlich ist declariret worden. Ich schreibe in eine solche eil, daß ich wohl glaub, dieser briff sehr confus sein wirdt, bitte aber ewer L[ie]b[den] zu glauben, daß meine bestendige estime und affection vor ihre person mich sehr verlangen mach[en] gelegenheiten zu haben, mich in der taht zu zeigen konnen.
Ewer L[ie]b[den] guetwillige muem Amalia“
Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 24, Nr. 4339: Korrespondenz zwischen der verwitweten Kaiserin Amalia und Kurfürst Georg Ludwig bezügl. der Erbfolgeordnung im Erzhaus (Pragmatische Sanktion) 1712-1713, Bl. 36r-37v, 22.04.1713, Wien, Schreiber, Huldeberg an den Kurfürsten, Postskriptum:
Die Kaiserin lasse sich für ihr Schreiben vom 19. April entschuldigen, das sie noch spätabends verfasst habe – „… weil sie aber sehr schläferig gewesen undt dieses mahl gemeinet hetten daß sie in teütscher sprache schreiben müsten, so wehre es ihr so wohl dieser uhrsache alß auch der großen schlafrigkeit undt eyle halber so übel gelungen, daß sie sich recht davor schämen undt mir auftragen müste, daß ich dieses ewr churfurstl[ichen] G[naden] berichten entschuldigen undt umb verzeihung bitten solte. … Ihre Mt. waren sonst über alle maße freüdig undt erzehleten mir alle umbstände von dem was bey der declaration undt vorher vorgegangen war. Ihre Mt. sagten mir auch unter anderm daß nachdem sie auf so vielfältiges mündliches errinnern [!] von ihro Mt. dem Kayser nichts hetten erhalten können, so hetten sie endlich einen eigenhändigen brieff an ihre Mt. den Kayser wenig tage vorher geschrieben undt darin alles vorgestellet. Alß ich nun hierauf sagte, daß dieser brief ohne zwayfel ihre Mt. den Kayser determiniret hette, endtlich die declaration zuthun undt solches höchst nöthig gewesen wehre, weil die 3 höffe17 aus ein ander gehen undt ihro Mt. die regierenden Kayserin18 auch baldt hier sayn würde, da dann kein biais19 mehr platz finden könnte. Ihre Mt. antworteten mir hierauf, daß sie unter andern auch eben dieses in ihrem brieff vorgestellet hetten, undt selbst glaubeten, daß derselbe viel geholffen habe. Ihr Mt. sagten darauf daß ich warten solte, sie wolten den brief heraus holen undt ihn mir im vertrauen zeigen, gingen darauf in ihre retirade20, undt alß sie wieder in das audienz zimmer heraus kamen, zogen sie dero eigenhändigen brieff auf dritte halb bogen in italianischer sprache21 geschrieben aus dem schubsack22, gaben mir einen von denen auf dem tisch stehenden leuchtern in die handt, daß ich ihr leuchten solte, stelleten sich gantz nahe bey mir undt lasen den gantzen brieff von forn an biß zu ende selbst mir vor, undt discourireten bey ein undt andern punct von der sache, nahmen sich auch so viel zeith noch weiter über ein undt anderes mit mir zu sprechen, daß die audienz fünf viertel stund daurete.“
- Maria Elisabeth und Maria Magdalena (1689-1743). [↩]
- Alfred von Arneth (Bearb.), Eigenhändige Correspondenz des Königs Karl III. von Spanien (nachmals Kaiser Karl VI.) mit dem obersten Kanzler des Königreiches Böhmen Grafen Johann Wenzel Wratislaw, Wien 1856, Karl an Wratislaw, S. 205, 31.07.1711; siehe auch Gustav Turba, Die Grundlagen der Pragmatischen Sanktion, Bd. 2: Die Hausgesetze (Wiener Staatswissenschaftliche Studien, 11, 1), Leipzig, Wien 1912, 163. [↩]
- Hildegard Leitgeb, Kaiserin Amalie Wilhelmine, geb. Prinzessin von Braunschweig-Lüneburg-Hannover (1673 – 1742), Gemahlin Kaiser Josephs I. Eine biographische Studie. Diss. Wien 1984, 210f. [↩]
- Siehe dazu auch Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 24, Nr. 4339, Bl. Bl. 21r-24v, 2.03.1712 [↩]
- Wolfgang Michael, Das Original der Pragmatischen Sanktion Karls VI., Berlin 1929, 15. [↩]
- Turba, Grundlagen, Bd. 2, 430, 420; Michael, Original der Pragmatischen Sanktion, 16 [↩]
- Die Protokolle der Verhandlungen bei Turba, Grundlagen, Bd. 2, 419-441 [↩]
- Eine Liste der Anwesenden siehe http://www.verfassungen.de/at/at-18/pragmatischesanktion13.htm. [↩]
- Den Wortlaut siehe http://www.verfassungen.de/at/at-18/pragmatischesanktion13.htm; Turba, Grundlagen, Bd. 2, 177, 430-441. [↩]
- Zitiert nach Turba, Grundlagen, Bd. 2, 438. [↩]
- Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 24, Nr. 4339, Bl. 30r-31v, 19.04.1713, Wien, Schreiber, Gesandter Huldeberg an den Kurfürsten von Hannover. [↩]
- Zu Meldungen darüber an verschiedene Höfe siehe Michael, Original der Pragmatischen Sanktion, 20-22. [↩]
- Zur Debatte um die „Rechtmäßigkeit“ siehe Leitgeb, Amalie Wilhelmine, 219-222; Michael, Original der Pragmatischen Sanktion, bes. 28 folgende; Turba, Grundlagen, Bd. 2, 158-179. [↩]
- Zu diesem Brief siehe auch Leitgeb, 217-219; Druck bei Michael, Original der Pragmatischen Sanktion, 48. [↩]
- Habsburg. [↩]
- Joseph I. [↩]
- Gemeint sind die Hofstaate der drei Kaiserinnen Eleonore Magdalena, Amalie Wilhelmine und Elisabeth Christine. [↩]
- Elisabeth Christine. [↩]
- Frz. „Ausweg“, hier im Sinne von keine andere Möglichkeit. [↩]
- Ihr Kabinett, ein privater Raum der Kaiserin. [↩]
- Warum Amalie Wilhelmine diese Sprache wählte, muss offen bleiben. Sie beherrschte neben ihrer deutschen Muttersprache auch Französisch und Italienisch. [↩]
- Eine Tasche im Kleid. [↩]
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Katrin Keller (12. März 2017). Kaiserin Amalie Wilhelmine und die Pragmatische Sanktion. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qlid
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