Ende Februar 1692 traf die Markgräfin Franziska Sibylla von Baden-Baden1 in Wien ein. Sie war erst 17 Jahre alt, aber schon Gemahlin eines bedeutenden kaiserlichen Heerführers in den Türkenkriegen, Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, des „Türken-Louis“, und weilte aufgrund des militärischen Engagements ihres Mannes mehrfach in Wien. Außerdem hatte sie von ihrem Vater, dem letzten Herzog von Sachsen-Lauenburg, umfangreiche Ländereien in Böhmen geerbt. Sie war damit zweifellos vom Rang her eine „regierende“ Reichsfürstin, da ihr Gemahl seit 1677 die Herrschaft in der Markgrafschaft ausübte, auch wenn er bis 1697 eher auf den Schlachtfeldern in Ungarn und am Rhein anzutreffen war.
Mit diesem Rang als Reichsfürstin wurde sie auch von der Kaiserin empfangen, der sie schon Tage vorher ihre Ankunft angezeigt und die sie um eine Audienz gebeten hatte. Die in den Zeremonialprotokollen überlieferte Beschreibung derselben lässt erneut deutlich die Hierarchisierung der Sitzmöbel erkennen2, die schon für die Kurfürstinnen beschrieben worden war. Sie weist zudem Rangunterschiede zwischen den Fürstinnen aus: Da die Markgräfin „nur“ eine Reichsfürstin, keine Kurfürstin war, stellte sich wie immer seit dem Reichstag von 1653 das Problem hinsichtlich der kaiserlichen Obersthofmeisterin. Deren Rang in Bezug auf die Reichsfürstinnen war damals ja per kaiserlichem Dekret definiert worden, blieb aber stets von reichsfürstlicher Seite umstritten. Gelöst wurde das Problem 1692 wie üblich: Die Amtsträgerin der Kaiserin blieb der Audienz fern und wurde durch die nächstrangige Frau im Hofstaat, die Fräuleinhofmeisterin, ersetzt.
Auffällig ist außerdem, dass die Kaiserin die Markgräfin in ihrem Kabinett empfing, also nicht im „öffentlichen“ Audienzzimmer, sondern in einem weniger zugänglichen Raum ihres Appartements in der Hofburg. Dies ist darauf zurückzuführen, dass am Ende des 17. Jahrhunderts Kaiserin und Kaiser „öffentliche“ Audienzen nur noch dann gaben, wenn sie sich „im Reich“, will heißen jenseits der Grenzen der habsburgischen Erblande, aufhielten. Zwar wird erwähnt, dass die Kaiserin der Fürstin entgegenkam, aber nur wenige Schritte. Beide setzten sich nach gegenseitiger Reverenz. Die Hoffräulein beider Fürstinnen blieben im Vorzimmer; auf ihre Bitte hin wurden die der Markgräfin dann am Ende der Audienz jedoch noch zum Handkuss bei der Kaiserin zugelassen.
Damit war die Audienz standesgemäß absolviert, mit den eben einer Reichsfürstin zustehenden zeremoniellen Ehrerweisungen. In der Folge entspannen sich jedoch um die Markgräfin in Wien zeremonielle Konflikte, die nicht zuletzt aus Differenzierungen im Reichsfürstenstand resultierten, die sich im 17. Jahrhundert herausgebildet hatten.
Nicht die Markgräfin selbst, aber ihr Gemahl führte im Juli 1692 beim kaiserlichen Obersthofmeister3 Klage darüber, dass seiner Gemahlin „die ehr vnd desteritet wolle hier disputiert werden“4. Es ging darum, dass Damen der Hofgesellschaft, die selbst Fürstenrang beanspruchen konnten, der zu Besuch weilenden Reichsfürstin „Kompetenzen“ machten, d.h. ihr aus Sicht des Hauses Baden den zustehenden zeremoniellen Rang streitig machten. Familien wie die Liechtenstein, die Dietrichstein, die Schwarzenberg, die Lobkowitz oder die Auersperg waren in den zurückliegenden Jahrzehnten vom Kaiser in den Reichsfürstenrang erhoben worden; etliche Familien hatten sogar Sitz und Stimme im reichsfürstlichen Kollegium des Reichstages erhalten. Trotzdem waren sie natürlich „neue“ Fürsten und aus Sicht traditionreicher reichsfürstlicher Familien wie etwa der Markgrafen von Baden nicht ranggleich.
Hinzu kam, dass Gemahlinnen kaiserlicher Geheimer Räte ebenso wie manche „neue“ Fürstin verlangten, die zu Besuch bei Hofe weilenden Fürstinnen des Reiches müssten ihnen zuerst die Hand geben, wenn sie Besuche im Haus der jeweiligen Dame der Hofgesellschaft machten.
In dieser Frage hatte es schon 1680 eine Entscheidung gegeben, die aufgrund einer Beschwerde des Vaters der Markgräfin, des Herzogs von Sachsen-Lauenburg, hinsichtlich des Verhaltens gegenüber seiner Gemahlin notwendig geworden war5. Unter Bezugnahme auf das kaiserliche Dekret von 1653 zum Platz der Reichsfürstinnen im Krönungszug war bereits damals festgelegt worden, dass auch Gemahlinnen regierender Reichsfürsten bei einem Besuch in deren Haus anderen Reichsfürstinnen ebenso wie der Gemahlin des kaiserlichen Obersthofmeisters die Hand zu geben hätten. Dagegen sollten alle anderen Damen der Fürstin zuerst die Hand reichen, auch wenn diese in ihrem Hause zu Besuch sei. Auch fürstliche Fräulein hätten in dieser Hinsicht den Rang vor Hoffräulein und Frauen Geheimer Räte zu beanspruchen, nicht aber vor den Fürstinnen.
Diese Entscheidung wurde 1692 noch einmal bekräftigt. Es solle dabei bleiben, „… dass die Fürstinen und des Kay. Obrist Hofmaisters Gemahlin (wan diße schon kein Fürstin were) bey der Frau Hertzogin v[on] Saxenlauenburg in ihren hauß die obere handt haben, die Hoffdames aber, mithin der Gehaimben Räthe gemahlinen alda die handt cediren. Vor denen unverheyrathen Princessinen aber, so in dero hauß als zuverwahnte wohnen, selbe behalten, der Cammerer Frauen aber, auch dißen selbe nit disputiren sollen, alles mehreren inhalts obged[achten] hoff protocols de ao. 1680. Allermassen nun ihro Maytt. es bey solcher hoffresolution nochmahlen durchgehents in allen gnädigst bewendten lassen, also werden deroselben zufolgen, die kay[serlich]e hoffdames die Frau Marggraffin besuechen, und die handt in d[er]o hauß nit praetendiren [sollten].“6
Die somit zweimal verkündete Entscheidung macht deutlich, dass sich im Reichsfürstenstand ein kompliziertes zeremonielles Geflecht herausgebildet hatte. War der Ablauf von Audienzen bei der Kaiserin bei Besuchen von Damen aus reichsfürstlichen Familien am kaiserlichen Hof auch klar definiert, so ergaben sich zwischen „alten“ und „neuen“ Reichsfürstinnen doch immer wieder Konflikte. Auch die Rangordnung des kaiserlichen Hofes selbst, in die Gemahlinnen höfischer Amtsträger ebenso einbezogen waren wie diese und wie Amtsträgerinnen im Hofstaat der Kaiserin, bot Konfliktstoff. Hierarchien des Reiches und des Hofes mussten miteinander verbunden und abgeglichen werden und boten damit ein Feld, Rang zu beanspruchen
Audienz der Markgräfin von Baden, Wien, 5. März 1692
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Zeremonialprotokolle, Band 5, Bl. 5r-6r:
„Den 5. martii kamme die Marggraffin umb bestimbte stundt in einen wagen mit 6 pferdten, sambt einen andern mit 2 pferdten vor ihre dames. Fuhren beede in den innersten hoff der Burgg, mit der Marggraffin kame auch die Princessin Anna von Baaden, iede wurdte von 2 cavaglieren gefihrt. Der Kayserin Obrist Hoffmaister Graff v[on] Mannßfeldt7 kame 3 schritt über die thür in die erste antecamera heraus entgegen (ist zu verstehen daß nechste an der taffel, oder ordinari audienz zimmer), da tratten die cavaglieri ab, so sie geführet, und ist sie unter der thir des spieglzimmer herauswerths von der Freyle Hoffmaisterin8 (maßen wegen gewöhnlicher competenz die Obrist Hoffmaisterin9 sich absentirt hat) empfangen worden, in welchen zimmer etliche hoff dames gestanden, allwo auch der Marggräffin Hoffmaisterin, und freylen stehen- und heraußen verbliben seint.
In dem cabinet stundte an einen tisch ein seßl von goldtstuckh gegen über in gerader linie einer von rotten sammet, ohne arm-lahn, und auf der seiten ein tabouret oder feldtseßl von rotten sammet. Neben dem seßl an dem tisch bliebe die Kayserin stehen, alwo nach gebührender reverentz und empfang sie sich geßezet haben. Der Marggräffin hat ihr cammerdiener, der den dienst hätte, den seßl geruckht, da die Freyle Hoffmaisterin sich reterirt, und [in] wehrender audienz abwesend gebliben. Zu ende derselben sie Marggräffin ihre Maytt. gebetten, ihre dames zu dem handtkuß zulassen, so verwilliget, und selbe berueffen worden. Ihro Maytt. bliben in dem cabinet, und geschache der abzug, da dan die Freyle Hoffmaisterin 3 schritt über das spieglzimmer, der Obrist Hoffmaister fast dergleichen vor die thür der ersten in die antecamera das glaid geben. Da wurde iede von ihren zwey cavalieren wider geführet.“
- Das Beitragsbild stellt sie und zwei ihrer Kinder als Wachsfiguren dar: Anna Maria Braun, Wachsporträt, 1698/1707. Badisches Landesmuseum, Karlsruhe (Inv. 95/845) , siehe http://www.tuerkenbeute.de/kun/kun_bio/AugustaFranziska_de.php [↩]
- Dies betrifft auch den Rangunterschied zwischen der regierenden Fürstin und der sie begleitenden Anna von Baden-Baden, einer unverheirateten Tante ihres Gemahls. [↩]
- Anton Florian von Liechtenstein [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Zeremonialprotokolle 5, Bl. 28v-29v, 15.07.1692 [↩]
- Ihre Eltern waren Julius Franz von Sachsen-Lauenburg (1641-1689) und Hedwig von Pfalz-Sulzbach (1650-1681). Zu seiner Beschwerde siehe Zeremonialprotokolle 3, Bl. 266v-268r, Januar 1680, siehe auch die zugehörige Überlieferung im Bestand „Ältere Zeremonialakten, Karton 10 und 17, beide unpag. [↩]
- Zeremonialprotokolle 5, Bl. 28v-29v. [↩]
- Franz Maximilian von Mansfeld [↩]
- Maria Eusebia Breuner, geb. Nothafft [↩]
- Maria Theresia von Puchheim, geb. Losenstein [↩]
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Katrin Keller (6. November 2016). Zeremonielle Hierarchien: Audienzen bei der Kaiserin (2): Reichsfürstinnen. Kaiserin und Reich. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qli6